Schon zu Zeiten Karls des Großen gab es Schöffengerichte, das Amt des ehrenamtlichen Richters geht allerdings auf das 19. Jahrhundert zurück. Laienrichter sollten den Einfluss der Obrigkeit verringern, indem sie ihre praktische Erfahrung in ein gerichtliches Verfahren einfließen ließen. Um am Arbeitsgericht ehrenamtlicher Richter zu werden, muss man sich als Arbeitnehmer bei den Gewerkschaften oder als Arbeitgeber bei einer Arbeitgebervereinigung bewerben. Sie setzen die Namen der Interessenten auf Vorschlaglisten, aus denen das zuständige Ministerium Laienrichter beruft. Laienrichter gibt es auch am Amtsgericht, am Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgericht sowie am Landgericht. In Strafsachen werden sie Schöffen (Althochdtsch. „sceffino“: der Anordnende) genannt.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.schoeffen.de.