Oberhausen. . Das Bundesverfassungsgericht kippte zwar die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter - doch dies habe keine Auswirkungen auf die neue Therapie-Einrichtung in Oberhausen, so ein Sprecher der zuständigen Gesundheitsministerin Barbara Steffens.

Die vom Bundesverfassungsgericht am Mittwoch gekippte Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter in Deutschland hat laut NRW-Landesregierung keine Auswirkungen auf die neue Therapie-Einrichtung in Oberhausen. „Für Oberhausen ändert sich zunächst überhaupt nichts“, erklärte ein Sprecher der zuständigen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Mit einer stärkeren Belegung des ehemaligen Innenstadt-Gefängnisses, in dem rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter untergebracht werden sollen, sei nicht zu rechnen, bestätigte das Justizministerium. Es bleibe dabei, dass Oberhausen vorübergehend Betreuungsort für ehemalige Schwerkriminelle sein soll. Diese müssen ihre Strafe jedoch bereits verbüßt haben.

Nach dem Karlsruher Urteil vom Mittwoch werden die NRW-Gerichte zwar unverzüglich über weitere 50 Straftäter befinden, deren Sicherungsverwahrung unzulässig verlängert oder angeordnet worden war. Diese seien jedoch keine Kandidaten für die Oberhausener Therapie-Einrichtung. Vielmehr gestatte Karlsruhe hier unter strengen Auflagen eine Beibehaltung der Sicherungsverwahrung.