Oberhausen. Justitia wird gern vorgeworfen, auf dem einen oder anderen Auge blind zu sein. Diesem Vorwurf braucht sich das Amtsgericht nach dem Verfahren gegen Clemens Heinrichs, Leiter der Gedenkhalle, nicht auszusetzen.
Fünfzig Minuten dauerte am Montag der zweite Verhandlungstag, er endete mit einem Freispruch des Beschuldigten.
Ihm war vorgeworfen worden, im Sommer 2009 eine E-Mail an diverse Adressen verschickt und darin aufgefordert zu haben, Plakate der rechtsextremen NPD abzuhängen. Der Staatsschutz hatte ermittelt und den Dienst-PC von Heinrichs als absendendes Instrument festgestellt. Nicht festgestellt wurden - und daran änderten auch zwei weitere Zeugenaussagen am Montag nichts - der Autor/die Autorin der Aufforderung.
„Danke,nein“
Heinrichs äußerte sich vor Gericht nur im Schlusswort mit einem knappen „Danke, nein“, ansonsten notierte er eifrig, sprach aber nicht. Auch aus dem Kreis seiner Mitarbeiter gab es Aussageverweigerungen.
Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft blieb schließlich nichts anderes als den römischen Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ zu zitieren und festzustellen, dass eine Verurteilung eben nicht zweifelsfrei möglich wäre. Der Verteidiger schloss sich an, so dass Richterin Masling sich vor der Urteilsverkündung gar nicht mehr zurückzog, sondern gleich den Freispruch verkündete. In ihrer Urteilsbegründung gewichtete sie die vorhandenen Zweifel stark, ließ aber auch keinen Zweifel daran, dass der Aufruf zum Abhängen von Plakaten politischer Parteien eine „rechtswidrige Tat“ darstellt.
Die zahlreich erschienenen Sympathisanten des Beschuldigten waren zufrieden.