Oberhausen. .
In dieser Woche hat erstmalig der Beirat für die neue Therapieeinrichtung in der vormaligen JVA getagt. Hier sollen vorübergehend ehemals sicherungsverwahrte, psychisch gestörte Gewalttäter untergebracht werden. Aus diesem Anlass beantwortet das NRW-Gesundheitsministerium die drängensten Fragen rund um das Thema. Dies ist die Fortsetzung.
In diesen Tagen (siehe Japan) erfährt die Welt nochmals deutlich, dass hundertprozentige Sicherheit nicht existiert. Gibt es Notfallpläne für verschiedene Varianten, zum Beispiel eine Geiselnahme, wenn es einem der Schwersttäter gelingen sollte, aus der Oberhausener Einrichtung auszubrechen?
Das Sicherheitskonzept der Übergangseinrichtung wird mit der Polizei abgestimmt, genauso wie vorher für die Haftanstalt auch oder wie es in Maßregelvollzugseinrichtungen üblich ist.
Gilt das Versprechen der Ministerin trotz der hohen Umbaukosten (1,2 Mio Euro) weiterhin, dass die neue Therapieeinrichtung nur bis zum 31.12.2012 in Oberhausen betrieben wird?
Die Landesregierung hat gar keine andere Wahl, sie muss dies sicherstellen. Das ist ebenso wie der Schutz der Bevölkerung in der Übergangszeit nicht in erster Linie eine Frage des Geldes. Denn eine Therapieunterbringung muss weit stärker als die bisherige Sicherungsverwahrung auf die Therapie der Betroffenen ausgerichtet sein, wenn sie nicht gegen die bundesgesetzlichen Vorgaben verstoßen und letztlich erneut an einem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes scheitern will.
Die räumlichen Rahmenbedingungen eines Übergangsstandorts wie in Oberhausen können diese Vorgaben nur sehr eingeschränkt erfüllen, z.B. wenn es um Freizeitanlagen und verschiedene Unterbringungsvarianten wie Wohngruppen vor allem bei einer längerfristigen Unterbringung geht. Ein auf Dauer angelegter Standort muss zudem auch Ausgänge ermöglichen, wenn dies durch ausreichende therapeutische Fortschritte begründet ist. Die innerstädtische Lage der Übergangseinrichtung in Oberhausen lässt aber solche Ausgänge vor Ort bekanntlich nicht zu.
Deshalb wurde der Mietvertrag für das Therapieunterbringungsgebäude in Oberhausen auch nur über zwei Jahre geschlossen. Gleichzeitig steht das mehrfach öffentlich geäußerte Versprechen der Ministerpräsidentin und der Gesundheitsministerin, dass Oberhausen nur eine Übergangslösung ist.
Angeblich sucht derzeit das Ministerium fieberhaft nach einem dauerhaften ThUG-Standort nach 2012. Sind bereits mögliche Standorte anvisiert?
NRW hat in kürzester Zeit sichergestellt, dass eine gerichtlich angeordnete Therapieunterbringung sofort vollzogen werden kann, dass eine Übergangseinrichtung realisiert wird und der Entwurf eines Landesvollzugsgesetzes zeitnah vorgelegt wird. Andere Länder haben noch nicht einmal die Ressortzuständigkeit geklärt. Die Landesregierung wird auch einen Dauerstandort rechtzeitig benennen.