Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern wandert der 38-jährige Oberhausener Horst J. für drei Jahre ins Gefängnis. Schon zu Beginn der Verhandlung vor der 2. Strafkammer des Duisburger Landgerichts zeigte sich der Angeklagte geständig.
Horst J. ließ über seinen Verteidiger die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen. Die erste seiner Taten reicht ins Jahr 2001 zurück. Mit dem damals sechs Jahre alten Sohn seiner Schwester schaute der Angeklagte eine DVD und verging sich dabei an dem hilflosen Jungen.
Massive körperliche Folgen
Auch die ein Jahr jüngere Tochter wurde von ihrem Onkel missbraucht. Die körperlichen Folgen waren derart massiv, dass sie sogar im Nachhinein von einem Arzt dokumentiert werden konnten.
Die zahlreichen Taten des Angeklagten ziehen sich letztlich bis ins aktuelle Kalenderjahr. Im März 2009 wurde dem vorbestraften Vergewaltiger eine besonders hinterlistige Idee zum Verhängnis: Der 38-Jährige gab sich gegenüber einem Kind als Polizist aus und lockte dieses in seine Wohnung an der Grenzstraße. Zwar ließ der Angeklagte sein Opfer wieder gehen. Im Zuge der aufgenommenen Ermittlungen klärte die Polizei jedoch die zuvor begangenen Taten auf.
Unterdurchschnittliche Intelligenz
Eine eventuelle Schuldunfähigkeit des Täters konnte durch einen Sachverständigen nicht festgestellt werden. Lediglich die unterdurchschnittliche Intelligenz des Angeklagten, die bereits im ersten Verfahren festgestellt wurde, bestätigte dieser. Schizophrenie oder Halluzinationen, die bei der ersten Verurteilung des Angeklagten im Raume standen, hielt der Sachverständige nicht für gegeben.
Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren blieb das Gericht drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd wertete die 2. Strafkammer vor allem das Geständnis des Angeklagten, mit welchem dieser den betroffenen Kindern Zeugenaussagen vor der Kammer ersparte. Des Weiteren empfahl der Vorsitzende Richter den Angeklagten für die Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen. „Sie brauchen jemanden, der Ihnen zeigt, wo es langgeht”, versuchte der Richter dem Angeklagten am Ende der Urteilsverkündung ins Gewissen zu reden.