Wer sitzt am längeren Hebel, der Mieter oder der Vermieter? „Der Mieter”, ist Roswitha Zero überzeugt. Besonders dann, wenn er Arbeitslosengeld II, im Volksmund Hartz IV, beziehe.

Dabei hatte Frau Zero (57) dem Mietverhältnis mit Frau J. (35), ihrer ehemaligen Mieterin, nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Arbeitsgemeinschaft Soda die Miete direkt an sie überweist. Dem Wunsch kam die Mieterin nach. Auch die Kaution wurde von der Arge Soda bezahlt.

Doch pünktliche Mietzahlungen sind nicht die einzige Garantie für ein friedvolles Miteinander. Streit prägte die 20 Monate des gemeinsamen Wohnens im gleichen Haus. Nach Schilderung von Roswitha Zero reichte die Palette der Gründe für Uneinigkeit von der Tierhaltung – Haustiere waren ausdrücklich untersagt und die dann mit „Na gut” erlaubte Katze habe sich um weitere sechs Katzen vermehrt, außerdem sei eine Schlange gehalten worden – über nicht beseitigtes Chaos nach Gartenpartys bis hin zum ständigen Mitbewohner. „Das war ein eheähnliches Verhältnis und der Mann weigerte sich, sich wenigstens an den Nebenkosten zu beteiligen”, so Zero. Schließlich kündigte sie Frau J. wegen Eigenbedarfs. Der Sohn wollte die Wohnung übernehmen.

Doch Frau J. wohnte über die Kündigungsfrist hinaus, weil sie, so Roswitha Zero, noch keine neue Bleibe gefunden hatte. Erfolgreicher als bei der Wohnungssuche war sie darin, eine Mietminderung durchzusetzen. Zero: „Nachdem die Arge mir weniger Geld überwiesen und mir mitgeteilt hatte, dass es sich um eine Mietminderung handele, rief ich dort an, um mich nach dem Grund zu erkundigen. Mit dem Hinweis auf Datenschutz bekam ich keine Antwort. Ich müsste mich mit der Mieterin darüber unterhalten.” Zwei Monate später wurde mir mitgeteilt, dass der Schaden ja nun beseitigt worden wäre und man mir rückwirkend die einbehaltenen Mietanteile überweisen würde.” Das Problem: Roswitha Zero weiß bis heute nicht, welche Schadensregulierung sie vorgenommen haben soll. „Ein Lug- und Trugspiel”, ärgert sich die Vermieterin. Es könnte doch wohl nicht wahr sein, dass die Arge reagiere, wenn der Hartz-IV-Empfänger etwas behaupte, was angeblich an der Wohnung nicht in Ordnung sei.

Auf Anfrage der WAZ klärte Arge-Sprecher Josef Vogt auf. Ergebnis: Der Hartz-IV-Empfänger ist bei der Arge König. „Der Hilfebedürftige trifft in aller Regel die Entscheidung”, was Mietzahlungs-Regelungen angeht. Auch der Datenschutz-Hinweis sei in Ordnung. Schließlich könnte der Hilfebedürftige ja Zusatzeinkommen haben und hätte dann nicht mehr den Anspruch auf die volle Miete. Dies wiederum gehe keinen Dritten etwas an. In unserem Fall liege in der Akte der Mieterin ein Anwaltsschreiben mit dem Hinweis auf Mietminderung. Also hat der Anwalt der Mieterin den angeblichen Schaden, den er nie begutachtete, blind attestiert.

Einen Anwalt wird die Mieterin noch weiter beschäftigen. „Die gehen zum Gericht, zahlen zehn Euro und bekommen den Anwalt umsonst, unsereins muss dafür viel Geld bezahlen”, wütet Roswitha Zero. Sie hat Frau J. wegen Sachbeschädigung verklagt, da die Wohnung in wüstem Zustand verlassen worden sei. „Um die Schäden zu beseitigen, reicht die Kaution von 650 Euro niemals aus.” Was Frau Zero auch weiß: Selbst wenn der Mieterin Sachbeschädigung nachgewiesen wird – Geld wird sie niemals sehen. Dem nackten Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen. Doch damit will sie sich nicht abfinden. „Solche Mieter ziehen von Wohnung zu Wohnung und die Arge zahlt.” Die Krönung: Jetzt erhielt Roswitha Zero ein Schreiben von der Arge, das sie auffordert, die halbe Miete des letzten Monats zurück zu zahlen. Die Mieterin habe schließlich vom 18. bis zum 31. Oktober nicht mehr in der Wohnung gewohnt. Bei der Arge ist eben der Kunde König.