Oberhausen. .
Müssen Tagesmütter auch in Oberhausen um ihre Existenz bangen? In Duisburg verlangt das Bauordnungsamt von Tagesmüttern, die in Privatwohnungen Kinder betreuen, eine Nutzungsänderung.
Dabei sollen sie viele Bestimmungen erfüllen, u.a. einen Brandsachverständigen einschalten und das Hauswasser prüfen lassen.
„Davon kann bei uns keine Rede sein, in Oberhausen müssen Wohnungen oder Häuser, in denen Kinder betreut werden nicht umgewidmet werden“, betont Marlies Worring. Die stellv. Leiterin des Kinderpädagogischen Dienstes ergänzt: „Für diese Fälle sieht sogar die Gewerbeordnung eine Ausnahme vor.“
Selbstverständlich würden die Räumlichkeiten aber auch in Oberhausen überprüft. „Wir tragen schließlich eine Mitverantwortung.“ Sieben Projekte gebe es in der Stadt, in denen Tagesmütter Kinder in Wohnungen betreuen. „Doch bevor es soweit war, gingen unsere Kolleginnen von der Tagespflegebörse in die Räumlichkeiten und sahen sich alles genau an.“ Auf diese Weise hätten Mängel sofort beseitigt werden können. „Dabei ging es etwa darum, ob Fluchtwege vorhanden sind oder ob die Fenster tief genug liegen, damit die Kinder auch nach draußen gucken können“, erläutert Worring. Außerdem müsse eine Be- und Entlüftung der Räume möglich sein, die Steckdosen sollten speziell gesichert werden. Bei Unsicherheiten hätten Mitarbeiterinnen zwar auch das Bauordnungsamt eingeschaltet — „aber eben im Vorfeld“.
Gleiches gelte für die Sanitäranlagen: „Tauchten hier Zweifel über die Eignung auf, schalteten wir den Gesundheitsbereich ein.“
Die Bedingungen müssten selbstverständlich stimmen. „Da legen wir zum Wohl der Kinder viel Wert drauf“, betont Marlies Worring. Andererseits gebe die Tagespflegebörse sich viel Mühe damit, angehenden Tagesmüttern oder -vätern einen guten Start zu ermöglichen. „Unser Ziel ist es ja, die Tagespflege auszubauen und nicht, den Leuten Steine in den Weg zu legen.“
Fünf bis neun Kinder würden in diesen Wohnprojekten jeweils betreut. „Nachdem wir jedes unter die Lupe genommen haben, sind jeweils Einzelfallgenehmigungen ausgestellt worden“, sagt Worring.
In Duisburg ist eine solche Überprüfung im Vorfeld übrigens unterblieben. Anstoß genommen hatte das Bauordnungsamt dort vor allem an einer Großtagespflege mit über 20 Kindern in einem Mehrfamilienhaus mit Holztreppe.