Oberhausen. . Eine 45-jährige Frau aus Osterfeld fand auf der Straße ein IPad, nahm den wertvollen Computer mit – und hat nun eine Anzeige am Hals. Denn der Besitzer ortete sein Gerät per Internet. Und lief mit der Polizei vorm Haus der unehrlichen Finderin auf.
Schau an, ein IPad. Wie praktisch. Das nehm ich mit... So oder so ähnlich dürfte wohl jene 45-jährige Frau gedacht haben, als sie am frühen Samstagnachmittag jenen hochwertigen Computer einsteckte, der offenkundig herrenlos herumlag. Dabei hatte die Frau jedoch die Rechnung ohne die Möglichkeiten der Technik gemacht. Ergebnis: Nun hat sie eine Anzeige am Hals. Aber der Reihe nach:
Gegen 14.30 Uhr hielt ein 31-Jähriger mit seinem Auto kurz auf der Bockmühlenstraße an, wollte sein schreiendes Baby beruhigen. Um besser an das Kind heranzukommen, steig er aus dem Wagen. Er legte sein IPad auf das Autodach. Nachdem das Kind aufgehört hatte zu schreien, steig der Mann wieder ein, fuhr weg. An seinen Computer auf dem Dach dachte er nicht. Als ihm auffiel, dass der wertvolle Rechner fehlte, kehrte er um und fuhr zurück. Doch die Suche blieb erfolglos. Das IPad war verschwunden.
Technik sei Dank
Doch zum Glück gibt’s ja die Technik: Per Internet ist es möglich, IPads und andere mobile Geräte zu orten. Der Besitzer ging ins Netz, suchte nach seinem Gerät – und fand es. Osterfeld wurde als Standort angezeigt, plus/minus 15 Meter. Daraufhin schrieb der Mann eine E-Mail, teilte dem Finder die Ortung mit – und fügte gleich hinzu, dass er mitsamt Polizei vor dem Haus stehe.
Das wiederum versetzte die 45-Jährige, die das Gerät gefunden und einfach mitgenommen hatte, in eine gewisse Aufregung: Sie rief per Notruf die Polizei und teilte die „mysteriösen Vorgänge“ mit. Die Polizei ihrerseits bestätigte der Frau allerdings, dass das IPad vermisst wurde. Und das war der Moment, als die 45-Jährige aufgab: Sie ging vor die Haustür und übergab den Beamten und dem Besitzer den Rechner – „sichtlich erstaunt“ über die Möglichkeiten der Technik, wie es die Polizei beschreibt.
Doch die Geschichte ist damit noch nicht zu Ende. Denn für die unehrliche Finderin wird es ein Nachspiel geben. Sei erhielt eine Anzeige wegen Unterschlagung. Denn laut Gesetz ist ein Finder verpflichtet, einen gefundenen Gegenstand "unverzüglich" bei seinem Besitzer, der Polizei oder im Fundbüro abzugeben, so Monika Friske, Sprecherin der Oberhausener Polizei – zumindest dann, wenn die Fundsache mehr wert ist als zehn Euro. Behält der Finder den Fund, wird das als Unterschlagung gewertet – und darauf stehen je nach Schwere des Falles bis zu drei Jahre Haft. Im Falle des IPads sei jedoch eher mit einer Geldstrafe zu rechnen, so Friske.