Oberhausen. .
Ein Fünfjähriger ertrinkt in einem Freibad in Heiligenhaus. Ein vierjähriger Junge aus Gütersloh schwebt nach einem Badeunfall in Lebensgefahr. Die WAZ wollte wissen, wie es vor Ort um die Sicherheit in den Bädern steht.
Denn in fünf Wochen sind Sommerferien. Dann tummeln sich auch in den Oberhausener Bädern wieder Kinderhorden. „Bis das Freibad im Alsbachtal im letzten Sommer schloss, verbrachten gerade dort natürlich besonders viele Schüler ihre Ferien“, bestätigt Alexander Höfer, Sprecher der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH. Richtig sei, dass die Schwimmmeister natürlich für die Sicherheit der Badegäste mitverantwortlich sind. Das bedeutet vor allem: „Kinder mit Schwimmhilfen dürfen sich bei uns - egal ob Frei- oder Hallenbad - nur im Nichtschwimmerbereich aufhalten“, so Höfer. „Da sind unsere Leute sehr aufmerksam“, weiß Höfer aus Erfahrung. Immerhin habe es in den letzten Jahren nicht einen tödlichen Unfall in den Oberhausener Bädern gegeben.
„Nur einmal ist Gravierenderes passiert, das war aber schon vor acht oder neun Jahren.“ Damals hätten sich die Haare eines Mädchens in einer Absaugvorrichtung verfangen. „Der Schwimmmeister bemerkte das sofort, sprang ins Wasser und schnitt dem Kind die Haare ab.“ Anlass genug für die Betreiber, die Ansaugrohre - „die den damaligen Sicherheitsstandards entsprachen“, wie Höfer betont - so zu verbessern, dass Ähnliches nicht mehr passieren konnte.
Sowohl für die Hallenbäder Oberhausen und Sterkrade als auch für den Aquapark - der über einen Freibadbereich verfügt - gelte: „Kinder unter sieben Jahren dürfen nur ins Bad, wenn sie eine geeignete Begleitperson dabei haben.“ Und das sei sicher keine Siebenjährige, die auf eine Fünfjährige aufpassen soll.
Gesetzliche Richtlinien gebe es allerdings nicht. „Das muss jedes Bad durch seine Hausordnung klären“, erläutert Höfer. Er rät: „Kinder, die alleine ins Bad gehen, sollten wirklich sichere Schwimmer sein.“ Ein Seepferdchen reiche nicht. Denn: „Ein Schubs, ein Untertauchen - und schon kann aus Spaß selbst im flachen Nichtschwimmerbereich tödlicher Ernst werden.“
Wolfgang Worm vom DLRG Nordrhein sieht die Eltern hier in einer besonderen Verantwortung: „Kinder sind erst dann sichere Schwimmer, wenn sie sich unter Wasser genauso gut zurecht finden wie über Wasser.“ Sie müssten außerdem in der Lage sein, 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im Tiefen zu schwimmen und sich nicht durch Wasserschlucken aus der Ruhe bringen lassen. Das alles aber beherrschten die Kinder meist erst nach dem Erwerb des Jugendschwimmabzeichens in Bronze.
Mit Nichtschwimmern oder unsicheren Schwimmern am Wasser zu sein, bedeute eine große Herausforderung: „Eltern oder andere Begleiter sollten ständig in Griffweite sein - die Kinder nur im Auge zu haben, langt nicht.“
Bundesweit gelte nach einer aktuellen Erhebung des DLRG: „45 Prozent der Schüler können am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen.“ Ursachen: „Zu wenig Lehrschwimmbecken, zu lange Anfahrtswege und eine nicht ausreichende Anzahl qualifizierter Lehrer.“