Als „aufbrausend und respektlos“ beschrieb der Staatsanwalt das Verhalten des Angeklagten: Nick A.-A. vergrub das Gesicht in seinen Händen, hörte aber genau zu.
Immer wieder fuhr er hoch, griff Zeugen und Gericht lautstark an und erklärte: „Ich habe meiner Hündin nichts getan.“
Genau deshalb stand er vor Gericht: Mehrfach hatten Nachbarn im Januar 2010 Schmerzenslaute des Dobermanns gehört, den Nick A.-A. Anfang 2009 von einem polnischen Züchter gekauft haben will. Die Amtstierärztin schritt ein: Sie stellte nicht nur erhebliche Verletzungen unbekannter Ursachen fest, sie erkannte den Besitzer sogar wieder: Bereits 2009 hatte es aus einem anderen Umfeld Beschwerden gegen Nick A.-A. gegeben: Er hatte unter anderem seinen Welpen nicht impfen lassen, gegen Quarantäne-Vorschriften verstoßen und nie den Sachkundenachweis erbracht, den Halter großer Hunde vorweisen müssen.
Auch dem Gericht war der Angeklagte nicht fremd: Er war in der Vergangenheit mitunter wegen Diebstahl, Körperverletzung und Erpressung verurteilt worden. Und nun wegen Verletzung gegen das Tierschutzgesetz: Zwar wurde Nick A.-A. nicht nachgewiesen, dass er seine Hündin misshandelt hatte, doch gab er zu, einige Wunden bemerkt zu haben und tagelang nicht zum Tierarzt gegangen zu sein, weil er „nicht flüssig“ war. Mit einer Socke habe er aber versucht, eine Wunde am Schwanz der Hündin zu verbinden.
Richter Karl-Heinz Carra war kurz sprachlos, sagte dann: „Sie sind als Halter dazu verpflichtet, die Verletzungen des Tiers behandeln zu lassen.“ Nick A.-A. habe die anhaltenden Schmerzen der Hündin zu verantworten und wurde zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt. Carra: „Das ist eine schlimme Geschichte.“ Das uneinsichtige Verhalten des Angeklagten vor Gericht habe zum Strafmaß beigetragen.