Eine Straftat, die kein Kavaliersdelikt ist, tritt in den Hintergrund: Angeklagt war Sascha E. (20) wegen sexuellen Äußerungen gegenüber einem Kind.

Während des Verfahrens vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Karl Heinz Carra stand aber die Drogenabhängigkeit des Heranwachsenden im Mittelpunkt. Verurteilt wurde er schließlich zu 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Auflage für den jungen Mann: eine stationäre Therapie. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet.

Mit einem blauen Auge ist Sascha also davon gekommen. Erneut. Denn der Angeklagte war dem Gericht nicht unbekannt: In den vergangenen Jahren war er unter anderem wegen schweren Raubes und dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten bzw. einem zweiwöchigen Arrest verurteilt worden.

Dass darauf kein weiterer Arrest folgte, begründete Richter Carra mit der „drogenbedingten Psychose“ des Angeklagten. Sascha E. sei mit einer psychiatrischen Behandlung mehr geholfen als in der JVA. „Sonst stehen Sie bald wieder vor Gericht.“

Im November 2009 hatte der Angeklagte unter dem Namen „Jon“ im Internet Kontakt zu Joschua S. (9) aufgenommen und ihm gegenüber Äußerungen mit klarem sexuellen Bezug gemacht. Man habe Handynummern ausgetauscht, worauf hin die Mutter des Opfers ihren Sohn dazu angehalten hat, Sascha E. anzurufen. Nach kurzer Gesprächszeit habe die Mutter Sascha E. zur Rede stellen wollen. Er habe aufgelegt.

Bei Verlesung der Anklageschrift blieb Sascha E. teilnahmslos und bekannte sich erst nach längerem Gespräch mit seinem Anwalt schuldig. Er merkte an, dass er nicht genau gewusste habe, was er getan oder gesagt habe und berichtete nach mehrfacher Aufforderung seitens der Bewährungshelferin von seiner Drogenabhängigkeit: Seit 2007 nehme er Amphetamine, Anabolika, Kokain und Marihuana. Verfolgungswahn und Depressionen seien die Folge, seine Lehrstelle habe er bereits verloren.

Vor diesem Hintergrund und weil Sascha E. noch nicht einem Erwachsenen gleichzustellen sei, wurde der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Sollte er die an die Strafe gekoppelte psychotherapeutische Behandlung abbrechen, werde das Gericht die Bewährungsstrafe widerrufen, so Richter Carra.