Oberhausen. .
Die Oberhausener Polizei registriert mehr Unfälle, deren Verursacher Fahrerflucht begehen. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote gesteigert werden: Fast jeder zweite Fahrer, der das Weite sucht, wird geschnappt.
Verkehrsunfälle mit Flucht sind ein leidiges Thema. „Etwa alle fünf Minuten begeht jemand in NRW eine Unfallflucht“, sagt Uwe Weighardt. Der Pressesprecher der Polizei weiß auch, dass in Oberhausen die Zahl dieser Unfälle zunimmt. 2009 stieg sie um 47 auf 1369 an im Vergleich zu 1322 im Jahre 2008. Übrigens wird fast jeder zweite Fahrer, der das Weite sucht, ermittelt. Die Polizei konnte ihre Aufklärungsquote 2009 sogar um sechs auf 47,2 Prozent steigern.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Der „Tatbestand des vorsätzlichen Entfernens vom Unfallort“, wie es im Paragraph 142 des Strafgesetzbuches heißt. Wann dieser Straftatbestand erfüllt ist, schildert Weighardt: „Sie fahren gegen ein anderes Fahrzeug, hören den Knall, halten an, gucken, was passiert ist und fahren weiter.“ Und fahren, wenn sie zu den 50 Prozent gehören, die erwischt werden, direkt in die Arme der Polizei. Eine Geldbuße und fünf bis sieben Punkte erwarten den Flüchtigen. Weighardt: „Der Führerschein wird ab einer Geldbuße von 1200 Euro sichergestellt.
Vom Saulus zum Paulus
So viel zahlte vor einiger Zeit ein Flüchtiger, der daraufhin vom Saulus zum Paulus mutierte. „Der Mann ist schon sechs Mal bei uns als Zeuge aufgetreten“, so Weighardt. Dieser Fall ist natürlich extrem. Grundsätzlich ist die Polizei aber dringend auf die Aussagen von Zeugen angewiesen, um Unfallfluchten aufklären zu können. „Besser, es rufen zehn Zeugen an, als gar keiner.“ Weighardt sagt, dass sich in so einem Fall wahrscheinlich jeder an ein anderes Detail erinnern könne. Und die Aufklärung so eines Falles ist oft Puzzlearbeit. Abgefallene Fahrzeugteile etwa liefern Individualnummern, über die sich der Fahrzeugtyp ermitteln lässt. Ein Anwohner hat vielleicht einen Knall gehört. „Da haben sie schon mal die Uhrzeit“, sagt Weighardt. Dann müsse man am Ball bleiben.
Die Unfallflucht gibt es übrigens nicht. Ihre Erscheinungsformen sind so vielfarbig wie Autolacke. Nicht jede vermeintliche Straftat ist eine. Klassisch ist der Fall, bei dem ein Fahrer mitbekommt, dass er ein Fahrzeug beschädigt hat oder eine Leitplanke oder eine Mauer. Oder, was besonders schlimm ist, einen Menschen angefahren hat. Im vergangenen Jahr passierte das 57 Oberhausenern. Gerade Unfallfluchten mit Personenschaden gilt aber das ganz besondere Augenmerk der Polizei.
Unter Schock
„Manchmal“, nennt Weighardt einen anderen Fall, „ist jemand 40 Jahre unfallfrei gefahren, knallt gegen ein Fahrzeug, denkt sich ‘huch, da ist was passiert’, kriegt einen Schock und fährt weg.“ Oder, was kürzlich passierte: Eine 80-Jährige fährt mit ihrem Wagen an einem geparkten Pkw vorbei. Fährt einen Außenspiegel des anderen Fahrzeugs ab. Der Schaden ist mit 42 Euro nicht hoch, aber die Frau ist ja einfach abgehauen. Sie wird auf Grund von Zeugenaussagen ermittelt. Sagt, sie habe den Knall nicht gehört. Der Beamte, der schon sehr laut sprechen muss, damit die 80-Jährige ihn versteht, glaubt ihr. „Solch einen Fall teilen wir dem Straßenverkehrsamt mit, das als Ordnungsbehörde prüft, ob die Leute noch fähig sind, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Dann gibt es die Fälle, wo jemand etwa betrunken sein Auto oder ein anderes zu Schrott fährt und abhaut. „Da begeht jemand eine Straftat, um eine andere zu vertuschen“, erklärt Weighardt. Oder Leute fahren selber Dellen in Miet- oder Vorführwagen und täuschen später eine Unfallflucht vor. Oder eine Ehefrau fährt mit dem Auto gegen die Garagenwand, was sie ihrem Mann lieber nicht erzählt. Der entdeckt später, vielleicht auf einem Parkplatz den Schaden und tippt auf: Unfallflucht.
Selbst die Polizei rufen
Was muss ein Verkehrsteilnehmer nun tun, um nicht einer Unfallflucht bezichtigt zu werden? „Entweder muss der Fahrer den Geschädigten selbst ansprechen oder die Polizei rufen“, sagt Polizeipressesprecher Uwe Weighardt. Es reicht keineswegs, einen Zettel an die Windschutzscheibe zu pappen. Manche Unfallfahrer, besonders, wenn viele Zeugen in der Nähe sind, schreiben auch Zettel mit falschen Angaben. „Wenn die Polizei später versucht, die Leute zu erreichen, sind Adresse und Telefonnummer falsch“, erzählt Weighardt. Aber unglücklicherweise hätten sich Zeugen dann oft im Glauben, mit dem Zettel sei alles okay, das Nummernschild des Unfallwagens nicht gemerkt.
Wer auf einer Landstraße ohne Handy unterwegs ist und irgendwo vor fährt, der darf auf direktem Weg zur nächsten Polizeistation fahren. Aber bitte keine Umwege. Weighardt weist noch darauf hin: Argumente, wie ich wäre ja zur Polizei gefahren, musste aber noch schnell mein Kind vom Kindergarten abholen, zählen nicht.