Oberhausen. Was klingt wie ein Schenkelklopfer, ist für Hauseigentümer an der Flaßhofstraße nicht zum Lachen. Sie sollen ihren Straßenbaubeitrag leisten, unter anderem für den „Ausbau des verkehrsberuhigten Bereiches im Einmündungsbereich” der Straße - gleich vor dem Bereich mit den Bordellen.
Daniel Nottebohm glaubte vermutlich erst an einen gespielten Witz: 3 765,51 Euro will die Stadt Oberhausen von dem Eigentümer des Hauses an der Flaßhofstraße 4 als Straßenbaubeitrag erheben, unter anderem für den „Ausbau des verkehrsberuhigten Bereiches im Einmündungsbereich”, den sie vor etwa vier Jahren unternahm.
Nun ist besagte Straße besser bekannt durch ihre verkehrsfördernde Bebauung, sozusagen: In der Oberhausener Mitte ist das Rotlichtmillieu angesiedelt, das, zum Ärger der Hausbesitzers, schon seit Jahren für „Mieten auf unterstem Niveau” sorge und auf den Verkaufswert drücke, erläutert der 32-jährige Hausbesitzer. Zugegeben: Die Straße sähe nun schöner aus.
Betrunkene Freier, Lärm, Schlägereien und Müll
Der sogenannte zivile Bereich vor dem Sperrbezirk sei aber nach wie vor stark belastet durch betrunkene Freier, Lärm, Schlägereien und Müll, beschwert sich Nottebohm, der sich durch das Schreiben der Stadt mit Hinweis auf „wirtschaftliche Vorteile”, „Verkehr fördernde Befestigung” und verbesserte „Erschließung der angrenzenden Grundstücke” durch die straßenbaulichen Maßnahmen regelrecht veräppelt fühlt. „Ich sehe nur eine Verbesserung der Situation für Bordellbesucher”, ärgert sich der Eigentümer über die in seinen Augen ungerechte Beitragserhebung.
Wildes Parken habe wegen der abgesenkten Bordsteine zugenommen, es werde mehr gerast als zuvor, „als die Straße noch schmaler war”, erklärt der 32-Jährige, und die Freier hielten sich nun bis fünf Uhr morgens vor dem Sperrbezirk auf. „Verkehrsberuhigung” gehe absolut an der Wahrheit vorbei, schüttelt Nottebohm den Kopf, ebenso wie über das blaue Spielstraßen-Schild, das seitdem den Eingang zur Hermann-Albertz-Straße ziert.
Komplett für Fußgänger- und Straßenverkehr
Die Funktion der Straße habe sich aufgrund der Maßnahme gewandelt, behauptet hingegen das Anhörungsschreiben der Stadt: „Rechtlich gesehen steht nunmehr die gesamte Straßenfläche sowohl dem Fußgängerverkehr als auch dem Kraftverkehr zur Verfügung.” Wirtschaftliche Vorteile seien geboten, „da durch die Steigerung der Ausbauqualität die Erschließungssituation der Grundstücke verbessert wurde.” Die Stadt sieht ihren Anspruch nicht nur begründet, sie sei sogar „durch den Gesetzgeber hierzu auch verpflichtet”, darauf – und auf den Nothaushalt der Stadt – weist Rainer Suhr hin: „Die Verbesserungen wurden durchgeführt, wie in jeder anderen Straße auch”, so der Sprecher der Stadt. Und daher müssten auch hier die Eigentümer für die Maßnahmen mit aufkommen.
Wirtschaftliche Vorteile sieht Nottebohm, der das Haus geerbt hat, jedoch keine: Der Grundstückspreis habe sich dadurch nicht gesteigert, erwidert dieser. 650 Euro für über 90 qm warm mit Garage und Garten – mehr könne er wegen der verkehrsreichen Nachbarschaft nicht nehmen, „und Verkaufen lohnt sich auch nicht”.
Nottebohm hat sich bislang an die Stadt und an Oberbürgermeister Klaus Wehling gewandt, und eigentlich will er eine friedliche Lösung. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wäre für ihn die allerletzte Lösung, sagt er. Zwar erscheint laut Darstellung der Stadt der Fall wie in Zement gegossen, andererseits: Wozu braucht es erst eine Anhörung, wenn hier kein Verhandlungsspielraum mehr wäre? Darüber kann Stadtvertreter Suhr keine Auskunft geben.