Oberhausen. .

Eine Oberhausenerin ist wegen ihrer Krebserkrankung in Hartz IV gefallen. Sie beklagt, dass ihr das Geld für Zuzahlungen zu bestimmten Arzneimitteln fehle. Doch auch Empfänger von Sozialleistungen müssen in festgelegtem Rahmen solche Zuzahlungen leisten, so die Arge.

Diagnose Krebs, aufgrund der Erkrankung in Hartz IV gefallen und kein Geld, um dringend benötigte - nicht verschreibungspflichtige - Arzneimittel bezahlen zu können: Da brach eine 40-jährige Frau vor dem Sekretariat einer Onkologie in Tränen aus. Anlass für die WAZ, die Sachlage genauer zu prüfen.

Fakt ist: Chronisch Kranke (zum Beispiel auch Diabetiker) müssen als Obergrenze maximal ein Prozent ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten. Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen werden gleich behandelt. Im Klartext: Auch sie müssen diese Zuzahlungen also aus eigener Tasche bezahlen, erhalten dafür keinen höheren Hartz-IV-Satz.

Kaum Spielraum

„In der Regel sind das bei Hartz-IV rund 40 Euro im Jahr“, erläutert Christiane Pahnke-Vogel von der Arge Soda. Wichtig sei, dass die Patienten alle Belege über ihre Zuzahlungen sammeln. „Dazu gehören auch die entrichteten Praxisgebühren.“ Sei die Grenze erreicht, könnten sie bei ihrer Krankenkasse sofort eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. „Das geht auch mitten im Beitragsjahr“, informiert Hans-Werner Stratmann, Regionaldirektor der AOK Oberhausen. Mehr Spielraum sehe er in solchen Fällen für die Krankenkassen aber nicht. „Die Gesetzeslage ist eindeutig.“

Anders Christiane Pahnke-Vogel: „Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist es unter Umständen möglich, dass die Arge Soda auch Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, als Sonderbedarf übernimmt.“ Sie bietet an: „Wir überprüfen gerne, ob das in diesem Fall machbar ist - wenn es eine Lösung gibt, werden wir sie finden.“