Oberhausen. .

Kurz nach einem bewaffneten Überfall auf einen Autohändler fasste die Polizei die beiden Täter. Die Waffe jedoch, mit der einer der Männer das Opfer bedrohte, bleibt verschwunden. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Dienstagmittag wurde gegen ein 37-jähriger Oberhausener Autohändler von zwei serbischen Männern (22 und 28 Jahre alt) in seinem Geschäft überfallen. Einer der beiden Männer bedrohte den Händler mit einer großen schwarzen Waffe und forderte ihn auf, sich auf den Boden zu legen. Unter Vorhalt der Waffe forderten sie die Herausgabe des Bargeldes. Nachdem sie das Geld hatten, flüchteten sie zu Fuß über die Mülheimer Straße, die Straße Landwehr und dann über den Landwehrfriedhof. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung, konnten die beiden Tatverdächtigen in Mülheim auf der Blumenstraße festgenommen werden. Das geraubte Geld wurde aufgefunden und sichergestellt.

Waffe auf Lkw geworfen

Die Tatwaffe wurde jedoch nicht gefunden. Bei der Waffe soll es sich vermutlich um eine „Pump-Gun“ bzw. um eine Art „Uzi“ handeln. In ihren Vernehmungen gaben die Beschuldigten an, dass sie Touristen sind und sich seit zwei Wochen in Oberhausen aufhalten. Einer der beiden legte ein umfassendes Geständnis ab. Er gab auch an, dass er die Waffe auf der Flucht auf die Ladefläche eines weißen kleinen Lkw geworfen habe. Der Lkw soll in Höhe des Eingangs des Landwehrfriedhofes, auf der Oberhausener Seite, gestanden haben.

Über 10 Streifenwagenbesatzungen suchten das Umfeld des Fluchtweges ab. Trotz umfangreicher Suche konnte die Tatwaffe bisher nicht aufgefunden werden. Möglicherweise handelt es sich bei dem kleinen weißen Lkw um ein Fahrzeug eines Grabpflegeunternehmens. Die Polizei fragt: Wer hat mit seinem kleinen Lkw auf der Straße Landwehr in Höhe Friedhof geparkt? Wer kann Angaben zu dem kleinen Lkw machen? Hat jemand eine schwarze Waffe aufgefunden? Hinweise nimmt die Direktion Kriminalität entgegen unter 0208-82 60.

Die Tatverdächtigen wurden am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt. Beide erhielten einen Haftbefehl. (ots)