Die jahrelange Blockade der Eigenheim-Bebauung in Klosterhardt geht dem Ende entgegen. Seit 2005 sollten dort 16 Doppelhaushälften entstehen. Aber der Investor, die Duisburger Centaplan AG, erbrachte keinen für die Stadt Oberhausen akzeptablen Nachweis über ausreichende Mittel für die Erschließung an der Dorstener Straße. Im Juni vergangenen Jahres schließlich meldete die Firma Insolvenz an (wir berichteten). Seitdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen den früheren Firmen-Vorstand wegen des Verdachts der Untreue, des Betrugs und der Insolvenzverschleppung.
Rechtsanwalt Jürgen Reisner vertritt einige der um die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke geprellten Eigentümer. Wie er jetzt berichtet, existiert inzwischen ein notarieller Vertrag zwischen der Stadt und dem Insolvenzverwalter, wonach die für die Erschließung benötigten Grundstücke kostenlos auf die Stadt übertragen werden, die dann für die Erschließung sorgt und die Erschließungskosten anteilig auf die Grundeigentümer umlegt. Und diesem Vertrag hat Ende Januar auch Insolvenzverwalter Dr. Sebastian Henneke aus Duisburg zugestimmt.
Vorteil für die privaten Grundeigentümer: Ihre Grundstücke erhalten wieder den Wert von Bauland, können also entweder weiterverkauft oder endlich bebaut werden. Nachteil: Da die Erschließungskosten dafür schon einmal an Centaplan gezahlt wurden, fallen sie praktisch zweimal an. „Für meine Mandanten ein Riesenvorteil”, sagt Reisner. „Denn die Grundstücke waren bislang ja gar nichts wert.”
Vorteil für Centaplan: Vier der sechs Grundstücke, die noch Firmeneigentum sind, sind nicht mit Schulden belastet, können also ertragreich veräußert werden. Bislang verweilt das Insolvenzverfahren im Status der so genannten Masseunzulänglichkeit, wie Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl von der Kanzlei Dr. Henneke berichtet. So könne der Stadt Oberhausen die Grundsteuer nicht entrichtet werden. Mit möglichen Verkaufserlösen könnte das Insolvenzverfahren zumindest mit der Festlegung einer bescheidenen Quote fortgeführt werden.