Und alles der Liebe wegen. Emotional gebeutelt, finanziell ruiniert, in die private Insolvenz getrieben, landete ein Oberhausener Kraftfahrer am Dienstag auch noch vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes. Ein Anklagepunkt: Freiheitsberaubung.

Hatte der 52-Jährige seine vermeintliche Liebste doch am 8. Januar dieses Jahres in seiner Wohnung mit Kabelbindern an einen Stuhl gefesselt. Für zehn Minuten ungefähr. Was dieser Aktion vorausgegangen war, schilderte der Mann teils den Tränen nahe vor Gericht. „Die Frau hat mich so was von um den Finger gewickelt“, versuchte er zu erklären, warum er sich von einer Prostituierten nach eigenen Angaben um 60 000 Euro erleichtern ließ. „Sie waren verknallt“, konstatierte Richter Peter Dück.

Begonnen hatte die „Liebesgeschichte“ Mitte 2008 auf dem Straßenstrich in Duisburg. „Ich hatte damals Stress mit meiner Frau und meine Kollegen hatten mir geraten, geh doch mal da hin“, erzählte der mittlerweile getrennt lebende Familienvater. Er ging dann mal dort hin. Traf jene Dame. Traf sie immer wieder. Zahlte für ihre Dienste 150 Euro. Anfangs.

„Wir sind uns immer näher gekommen“, sagte der Angeklagte über seine Beziehung zu der Frau. Sie habe ihm ihre Geschichte erzählt, dass sie raus wolle aus dem Milieu, eine Pommesbude eröffnen. Sie habe kein Geld mehr für Sex genommen. Statt dessen klagte sie, sie könne die Stromrechnung nicht mehr bezahlen, das Geld für die Miete fehlte. Das Auto musste ausgelöst, ein Laptop für den Sohn her. Der Kraftfahrer zahlte und zahlte, verkaufte sein geliebtes Motorrad, nahm einen Kredit von 30 000 Euro auf. Er lieh der Frau Geld, bis er völlig pleite war. „Ich habe ihr einfach gelaubt.“ Und: „Mit Sex hatte das gar nichts zu tun. Sie war so zärtlich.“ Dann entrollte der Mann ein Fotoposter mit der Großaufnahme einer hübschen Blondine. „Mein Liebling, damit du mich immer siehst“, mit diesen Worten habe sie ihm die Fotografie geschenkt.

Doch die große Liebe entpuppte sich als Luftblase. Zufällig kam der Angeklagte dahinter. Er erhielt den Tipp, doch mal am Haus seiner Freundin vorbei- und dort aufs Namensschild an der Wohnung zu schauen. Das machte er. Auf dem Türschild der Wohnung seiner Angebeteten stand ein fremder Name. Nicht der, unter dem er sie kannte. Ein Schreiben vom Arbeitsamt, das er dort entdeckte, legte zudem nahe, dass sie nicht selbstständig war, wie sie ihm versichert hatte. Und schließlich musste der 52-Jährige auch noch erfahren, der vermeintliche Ex-Ehemann, den ihm die Frau einmal vorgestellt hatte, war der immer noch amtierende.

Und so kam es, dass der Kraftfahrer seine Freundin, als sie sich nach einer Reise bei ihm zurück meldete, zu sich nach Hause bat. Dort konfrontierte er sie mit dem Schreiben vom Arbeitsamt, seinen Erkenntnissen. „Sie hat sich sofort fürchterlich aufgeregt und mit ihrer Handtasche nach mir geschlagen“, erzählte der Mann. Laut Anklageschrift hatte er sie dann geohrfeigt, auf dem Stuhl festgebunden und das Geld zurückgefordert. „Von Anfang an war klar, dass ich es ihr nur geliehen hatte“, sagte der 52-Jährige.

Für das Gericht war schließlich klar: Der Mann hatte sich der Freiheitsberaubung in minderschwerem Fall und leichter Körperverletzung schuldig gemacht. Richter Dück stellte das Verfahren jedoch ein, „weil sie Opfer einer Dame geworden sind, die sie schwer reingelegt hat“. In Bezug auf diese Frau sei der Angeklagte wohl nicht mehr zurechnungsfähig gewesen. „Sie haben jetzt einen Anwalt, der dafür sorgt, dass sie in sechs Jahren schuldenfrei sind“, so Dück. Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss der Mann allerdings auch noch selbst tragen.

Kann sich jemand, der privat Geld verleiht, eigentlich absichern? Die Redaktion sprach mit Rechtsanwalt Winfried Förster.

Was sollte man tun, um Geld, das man verleiht, später zurückzubekommen?

Förster: Man sollte einen Darlehensvertrag machen. Genau so wie Banken es auch tun.

Wie sieht so ein Darlehensvertrag aus?

Man schreibt folgendes auf ein Blatt Papier: den Darlehensnehmer, den Darlehensgeber, den Geldbetrag, die Zinsen und den Rückzahlungszeitpunkt. Ohne Datum und Unterschrift der Parteien ist der Vertrag nichts wert. Der Geldgeber sollte darauf achten, dass er nachweisen kann, dass der Empfänger das Geld erhalten hat, zum Beispiel durch eine Quittung oder Bankbelege.

Ist man mit einem solchen Schreiben schon auf der sicheren Seite?

Am sichersten ist es, wenn man das Umfeld des Menschen kennt, dem man Geld leiht. Wenn man etwa weiß, dass der Betreffende geregelte Einkünfte hat. Man kann auch eine Schufa-Selbstauskunft verlangen.

Was passiert, wenn trotz des Darlehensvertrages das Geld einfach nicht zurückgezahlt wird?

Gehen Sie zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Bei größeren Geldbeträgen sollte man das von vorneherein tun