Oberhausen. Die Umleitung einer Baustelle führt Lkw in Oberhausen prompt in eine Lkw-Verbotszone. Bußgeldbescheide kommen trotzdem. Wie man sich wehren kann.

  • Wegen einer Baustelle wird an zentraler Stelle in Oberhausen der Verkehr umgeleitet
  • Lkw, die der Beschilderung folgen, landen auf einer Straße mit Lkw-Durchfahrtsverbot
  • Gegen etwaige Bußgeldbescheide müssen sich die Lkw-Fahrer aktiv wehren

Die Fahrbahnerneuerung auf der Falkensteinstraße sorgt für Chaos im Oberhausener Bismarckviertel - nicht nur für Pendler, sondern vor allem für Lkw-Fahrer. Denn die Umleitung der Baustelle führte sie bislang prompt in eine Blitzerfalle. Denn auf der empfohlenen Strecke gilt zeitweise ein Lkw-Verbot.

Ein Leser - und Lkw-Fahrer - hat die Redaktion auf dieses Ärgernis aufmerksam gemacht. Zu bestimmten Uhrzeiten sei es für ihn unmöglich, die Baustelle an der Falkensteinstraße zu umfahren, ohne dabei auf die Mülheimer Straße auszuweichen. Dort gilt aber zeitweise ein Lkw-Fahrverbot, das streng durch Blitzer kontrolliert wird. So sei es ihm ergangen, als er von der Buschhausener Straße zur Mellinghofer Straße fahren musste. Er ist prompt in die Blitzerfalle getappt.

Baufirma hat ein Detail offenbar übersehen

Die Verkehrs-Experten im Rathaus wurden erst durch unsere Anfrage auf dieses Problem aufmerksam. Nun haben sie nachgebessert. Die zuständige Baufirma hatte offenbar ein kleines Detail bei der Planung vergessen: Ein Verbotsschild für Lkw war nicht abgedeckt worden. Dies wurde nun nachgeholt, so dass Lkw-Fahrer ab sofort erkennen, dass sie der Umleitung von der Ebertstraße über die Mülheimer Straße und Virchowstraße zurück zur Falkensteinstraße ohne Bedenken folgen dürfen - ohne dabei auf jenen Teil der Mülheimer Straße ausweichen zu müssen, auf dem geblitzt wird.

Lkw-Fahrer, die in die Blitzerfalle getappt sind, müssen selbst aktiv werden und sich gegen einen möglichen Bußgeldbescheid wehren. Aus dem Rathaus heißt es: „Sofern und soweit sich Verkehrsteilnehmende im Rahmen des jeweiligen Verfahrens sinngemäß darauf berufen, der ursprünglich versehentlich nicht abgedeckten ortsfesten Beschilderung gefolgt und aus diesem Grunde erfasst worden zu sein, wird das betreffende Verfahren eingestellt.“ Eine generelle Einstellung sämtlicher Verfahren in dem betreffenden Zeitraum komme nicht in Betracht, „weil nicht alle Verstöße auf die Baustelle zurückzuführen sind und im Einzelfall nicht zu erkennen ist, an welcher Stelle das betreffende Fahrzeug auf die Mülheimer Straße gesteuert worden war.“