Oberhausen. Das ist bitter: Der Frühling hat kaum begonnen, schon wird das Fahrrad gestohlen. Viele glauben irrtümlich, sie seien da gut versichert.

Mit dem Frühlingsbeginn steht auch die Fahrradsaison vor der Tür. Die Zweiräder werden aus dem Winterschlaf geweckt. Egal, ob Drahtesel oder E-Bike, ein Diebstahl ist schmerzhaft, vor allem, wenn sich herausstellt, dass das Rad nicht richtig versichert war. „Viele Hausratversicherungen bieten hier keinen ausreichenden Schutz“, warnt Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen. Daher gibt sie Tipps zum Versicherungsschutz.

Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mit versichert - allerdings nur gegen Einbruchdiebstahl. Damit der Versicherungsschutz greift, muss das Zweirad in einem verschlossenen Keller, einer verschlossenen Garage oder einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum - dort dann aber auch mit einem eigenständigem Fahrradschloss abzuschließen - gestanden haben.

Viele Hausratversicherungen bieten hier keinen ausreichenden Schutz.
Angelika Wösthoff - Verbraucherzentrale Oberhausen

Steht das Rad an der Straße und wird geklaut, spricht man von einem „einfachen Diebstahl“, der meist nicht mit in der Hausratversicherung enthalten ist. Für einen solchen Fall müssten Radler die „Fahrradklausel“ in den Vertrag mit aufnehmen - und einen entsprechend höheren Beitrag zahlen. In den oft älteren Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Die „normale“ Hausratversicherung greift, wenn das Rad noch benutzt wurde und vor einem Kino oder einer Gaststätte stand, die man besucht hat. Dabei muss es durch ein eigenständiges Schloss gesichert gewesen sein. Verbaute Rahmenschlösser sind meist nicht ausreichend, warnt Wösthoff.

Lohnen sich spezielle Fahrradversicherungen?

Die Hausratversicherung bietet für ein gestohlenes Fahrrad den Neuwert. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung dafür ist allerdings eine ausreichend hohe Versicherungsnummer. Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.

Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen, im Gespräch mit einem Ratsuchenden. Das Foto wurde im Juni 2023 gemacht.
Angelika Wösthoff, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen, im Gespräch mit einem Ratsuchenden. Das Foto wurde im Juni 2023 gemacht. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

Verbraucherschützerin Angelika Wösthoff empfiehlt spezielle Fahrradversicherungen nur für vergleichsweise teure Räder. Diese Versicherungen bieten zwar meist mehr als eine Hausratversicherung, sind jedoch auch deutlich kostenträchtiger. Jahresbeiträge zwischen 100 und 220 Euro können für ein 1000-Euro-Rad anfallen. Wer an einer solchen Versicherung interessiert ist, sollte auf diese Punkte achten: Sind Fahrten im Ausland versichert? Werden Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall übernommen? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss vorgeschrieben? Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. Infrage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern zum Beispiel auch Vandalismus, Feuer, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden.