Oberhausen. Silvester ist längst vorbei, doch es wird offenbar noch geböllert. Ein Mann aus Oberhausen beschwert sich über die illegale Knallerei.
Der nördliche Oberhausener Stadtteil Königshardt gilt als attraktives Wohngebiet bürgerlichen Zuschnitts, in dem es vor allem eines gibt: ein ruhiges Wohnumfeld. Ganz anders stellt allerdings ein Stadtteilbewohner die aktuelle Situation dar: Immer wieder komme es dort zu massiven nächtlichen Ruhestörungen wegen illegaler nächtlicher Böllerei. Der Mann formuliert: „Wir liegen hier in Königshardt unter Dauerbeschuss!“
Diesen „Dauerbeschuss“ gebe es vor allem im Bereich von Kirchhellener Straße, Matzenbergstraße, Hohe Straße und Buchenweg. Beim vorerst letzten Vorfall, so erzählt der Mann aus dem Stadtnorden im Gespräch mit der Redaktion, habe er sich abends gegen 22 Uhr schlafen gelegt, weil er am nächsten Morgen bereits gegen 6 Uhr früh habe aufstehen müssen. Gegen Mitternacht sei er von einem illegalen Böller und dessen heftigem Knall unsanft aus dem Schlaf gerissen worden. Danach habe er die Polizei alarmiert, die kurz darauf mit einem Streifenwagen angerückt sei. Er habe aber den Eindruck gehabt, dass die Beamten die Alarmierung in diesem Fall nicht sehr ernst genommen hätten. Letztlich sei nichts unternommen worden.
„Müssen wir uns von einer handvoll Schwachmaten terrorisieren lassen?“
Der Mann fragt: „Wie lange wollen wir den Terror mit Böllern an jedem Wochenende im gesamten Stadtgebiet noch hinnehmen? Müssen wir uns von einer handvoll Schwachmaten immer wieder terrorisieren lassen? Was kann man tun?“ Der Oberhausener hat kaum Hoffnung, dass die Polizei solche Täter fassen wird: „Aus eigener Erfahrung ist unsere Polizei nicht unserer Meinung, selbst bei konkreten Hinweisen passiert nichts“, meint er. An ein Einschreiten von Lokalpolitik und Stadtverwaltung gegen das illegale Knallen meistens halbwüchsiger Täter glaubt er ebenfalls nicht.
Die rechtliche Lage ist unterdessen klar: Offiziell darf in Deutschland nur jeweils vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, geknallt werden. Wer zu anderen Zeiten ein Feuerwerk zünden will, benötigt dafür eine spezielle städtische Genehmigung. Illegales Böllern kann mit beträchtlichen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
„Polizei geht Hinweisen auf illegale Zündungen von Feuerwerkskörpern nach“
Die Redaktion hat zum Thema illegales Böllern bei der Polizei nachgefragt. „Die Polizei Oberhausen geht gemeldeten Hinweisen auf illegale Zündungen von Feuerwerkskörpern nach“, unterstreicht Polizeisprecher Rene Anhuth. Eine Auswertung des Zeitraums von 2. Januar bis zum 6. Februar 2024 habe im Vergleich mit dem Vorjahr weder eine signifikante Steigerung der gemeldeten Fälle noch eine erhöhte Häufigkeit solcher Delikte im Stadtteil Königshardt ergeben.
„Stellen eingesetzte Polizeikräfte nach einem Hinweis der Bürgerinnen und Bürger Personen fest, die illegale Feuerwerkskörper zünden oder gezündet haben, können Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden“, ergänzt Rene Anhuth. Die Höhe des Bußgeldes richte sich dann jeweils nach dem festgestellten Tatbestand.
„Das hört nach meiner Erfahrung auch in der wärmeren Jahreszeit nicht auf“
Den von illegaler nächtlicher Knallerei geschockten Bürger aus Königshardt werden solche polizeilichen Hinweise wohl kaum trösten und beruhigen können. Er fürchtet mit Blick auf den Frühling und Sommer bereits weitere akustische Böllerattacken in seinem Wohnbereich: „Das hört nach meiner Erfahrung auch in der wärmeren Jahreszeit nicht auf.“