Oberhausen. Erkältung, Grippe, Corona: Hausarztpraxen in Oberhausen sind überfüllt. Erleichterung soll jetzt die telefonische Krankschreibung bringen.

Die telefonische Krankschreibung – während der Corona-Pandemie hat sie sich auch in Oberhausen bewährt. Doch zum April 2023 lief diese bundesweite Regelung zunächst aus. Wer hustete und schnaufte, musste sich wieder in die Arztpraxis begeben und steckte dabei gleich andere Patienten mit an. Deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Ärzte am Donnerstag entschieden: Der Krankenschein per Telefon ist ab sofort wieder möglich. Doch es gelten strenge Regeln.

Für Oberhausen bedeutet dies vor allem, nach Ansicht von Dr. Peter Kaup von der Oberhausener Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein: „Eine enorme Entlastung.“

Hausärzte wollen unnötige Kontakte möglichst vermeiden

Denn bislang spielt es keinen Unterschied, ob Patienten mit heftigen Symptomen oder nur leichten Beschwerden flach liegen. Wer einen Krankenschein benötigt, muss erst in die Infektionssprechstunde kommen. „Und die sind auch in unserer Stadt zurzeit überall proppenvoll“, weiß Kaup. Trotz der erhöhten Schutzmaßnahmen in der Infektionssprechstunde (dafür gilt in den meisten Praxen nach wie vor eine Maskenpflicht) bleibt das Ansteckungsrisiko erhöht. „Wir erleben es in unserer eigenen Praxis ja auch gerade wieder.“ Nicht nur Corona-Infektionen und Grippe-Fälle nehmen zu, auch die normalen Erkältungskrankheiten sowie Magen-Darm-Infekte machen aktuell vielen Oberhausenerinnen und Oberhausenern zu schaffen.

„Auch unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen verstärkt aus“, sagt Kaup als Mitinhaber der Sterkrader Gemeinschaftspraxis. Alle Maßnahmen, die in dieser Situation dabei helfen könnten, unnötige Kontakte zu vermeiden, seien den Hausärzten deshalb willkommen. Der Krankenschein per Telefon gehöre dazu. Doch für diesen sollen auch künftig strenge Regeln gelten: „Ausstellen dürften wir ihn nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patientinnen oder Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis schon bekannt sind.“

Oberhausener Ärztesprecher: „Quartale“ wieder abschaffen

Gerne würde Kaup für seine Kolleginnen und Kollegen noch einen weiteren Verbesserungsvorschlag ins Rennen werfen. „Wer hat bloß diese unsäglichen Quartale erfunden?“ Die Einteilung in Dreimonatsquartale führe bereits seit Jahren zu einem unnötigen Mehraufwand für alle Arztpraxen. Sinnvoller („da zeitsparend“) wäre nach Ansicht des Oberhausener Ärztesprechers eine Umstellung auf ein einmal jährliches Einlesen der Krankenkassen-Karten.

Längst geregelt ist dagegen die quartalsübergreifende Gültigkeit von Überweisungen – was bis heute allerdings selbst in vielen Arztpraxen noch immer nicht bekannt zu sein scheint. Weil es deshalb oft zu Unstimmigkeiten zwischen Patienten und insbesondere Fachärzten kommt, widmet die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein diesem Thema auf ihrer Homepage gleich eine ganze Seite. Dort ist unter anderem auch diese Auskunft zu finden: „Wird der Überweisungsnehmer erst im Folgequartal tätig, ist die ausgestellte Überweisung trotzdem gültig. Voraussetzung: Der Patient legt eine gültige Versichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis des zuständigen Kostenträgers vor.“

Lesen Sie auch: