Oberhausen. Nach Hinweisen aus den USA ist ein Oberhausener gefasst worden, der Kinder- und Jugendpornografie verbreitet hat. Nun wurde der Mann verurteilt.
Ein Mann (31) aus Oberhausen ist am Freitag vom Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Tatvorwurf lautete: Erwerb, Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos.
Der Vater zweier Kinder zeigte sich vor Gericht in vollem Umfang geständig. In Messenger-Diensten, in Einzel- und Gruppen-Chats hat der Oberhausener laut Anklage in den Jahren von 2018 bis 2022 immer wieder kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos in dreistelliger Zahl verbreitet. Teils zeigen die Aufnahmen den schweren sexuellen Missbrauch auch jüngerer Kinder.
Die Oberhausener Fahnder des Kriminalkommissariats 11 sind dem 31-Jährigen mit internationaler Hilfe auf die Spur gekommen. Überwachungsbehörden in den USA sind auf das strafrechtlich relevante und im Internet hochgeladene Bildmaterial aufmerksam geworden. Sie ermittelten die dabei genutzte IP-Adresse, gaben diese Hinweise an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter, das den Verdächtigen räumlich näher eingrenzen konnte und das Landeskriminalamt (LKA) informierte, das schließlich die Polizei Oberhausen einschaltete. Vor eineinhalb Jahren ist es dann hier zu einer entsprechenden Durchsuchung und zur Sicherstellung von Beweismaterial gekommen. Einer der beteiligten Oberhausener Kripo-Ermittler sagte als Zeuge vor dem Schöffengericht aus und skizzierte, wie es zu dem Fahndungserfolg kam.
Oberhausener hat im Februar 2023 eine Therapie begonnen
Der 31-Jährige hat unterdessen im Februar 2023 eine Therapie begonnen. Laut Gutachter ist festgestellt worden, dass er keine pädophilen Neigungen oder eine entsprechende Persönlichkeitsstörung habe, sondern dass er bei seinem illegalen Handeln offenbar dem „Reiz des Verbotenen“ erlegen sei, wie auch sein Verteidiger im Saal 21 des Amtsgerichts argumentierte. Die Grenzüberschreitung habe den Angeklagten gereizt, so der Anwalt. Mittlerweile habe er dieses Fehlverhalten selbst erkannt, wobei ihm die im Frühjahr begonnenen Therapiegespräche eine wichtige Hilfe seien.
Die Sozialprognose für den Familienvater fällt günstig aus. Das Rückfall-Risiko gilt als äußerst gering. Es gibt keine Hinweise, dass es im familiären Bereich zu Kindesmissbrauch gekommen ist. Das Jugendamt hat dem Angeklagten nach dem Bekanntwerden der Tatvorwürfe gleichwohl jeden Kontakt zu seinen Kindern untersagt. Der Mann ist berufstätig und hofft, möglichst bald wieder die Verbindung zu seiner Frau und seinen Kindern aufnehmen zu können, von denen er derzeit getrennt lebt.
Angeklagter muss 1800 Euro an den Kinderschutzbund Oberhausen zahlen
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer dreijährigen Bewährungszeit. Der Verteidiger plädierte für ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Das Schöffengericht schloss sich nach rund 20-minütiger Beratung der Staatsanwaltschaft an und urteilte: zwei Jahre auf Bewährung. Zudem hat der 31-Jährige eine Summe von 1800 Euro an den Kinderschutzbund Oberhausen zu zahlen. Dort sei dieses Geld vor dem Hintergrund der hier verhandelten Tatvorwürfe und der in diesem Fall verbreiteten „widerlichen“ Missbrauchsbilder am besten aufgehoben, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Conrad in der Urteilsbegründung.
Der nicht vorbestrafte Oberhausener erkennt die Schwere der Tatvorwürfe an: Er nahm den Richterspruch sofort an und verzichtet auf Berufung oder Revision. Das Urteil ist damit rechtskräftig.