Oberhausen. Nach Einschätzung von Fachleuten werden die Schulkinder dadurch auf der Rothebuschstraße in Osterfeld nicht gefährdet.

Ob man nicht auf der Rothebuschstraße und auf der Jakob-Plum-Straße in Osterfeld, jeweils auf der Seite der Erich-Kästner-Schule, das absolute Halteverbot in eines von 7 bis 19 Uhr umwandeln kann, wollte die Bezirksvertretung vor über einem Jahr von den Fachleuten im Rathaus wissen. Die haben es dann aber nur für die Rothebuschstraße geprüft: Es kann dort ganz aufgehoben werden.

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Anlass waren vor über einem Jahr die Bauarbeiten zur Umgestaltung des Schulhofs. Dadurch wurden Parkplätze blockiert. Die CDU regte damals an, ähnlich wie vor der Jacobi-Schule ein zeitlich befristetes Halteverbot auf beiden Straßen vor der Schule einzuführen.

Kinder vom und zum Schulbus gehen durchs Drängelgitter

Für die Rothebuschstraße stellen die Fachleute nun fest: Den Zugang zum Schulhof von dort aus betreten fast nur die Kinder, die den Schulbus benutzen. Dessen Haltestelle aber ist durch sogenannte Drängelgitter geschützt. In deren Nähe kann überhaupt nicht geparkt werden. Weiter entfernt aber stören parkende Autos nicht. Das Parken auf dem Gehweg kann dort dauerhaft zugelassen werden. Damit gab sich die CDU zufrieden.