Oberhausen. Wenn Eltern überfordert sind, schreitet irgendwann das Jugendamt ein und nimmt Kinder in Obhut. Doch das Amt wird auch in anderen Fällen aktiv.

  • Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern durch das Jugendamt Oberhausen steigt stark an
  • Besonders deutlich ist der Anstieg bei Minderjährigen, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen
  • Das Jugendamt muss aber auch mehr Kinder von der Familie trennen, etwa wenn Eltern überfordert sind

Das Oberhausener Jugendamt muss immer mehr Kinder und Jugendliche von ihren Familien trennen und sie in Wohngruppen, Kinderheimen oder bei Angehörigen unterbringen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Landes-Statistikamtes hervor. Fast täglich, exakt 348 Mal, hat die Behörde im vergangenen Jahr eine solche Inobhutnahme, wie es amtlich heißt, veranlasst. Im Vorjahr 2021 wurden noch 241 Fälle gemeldet; das entspricht einem Plus von fast 45 Prozent.

Der überraschend kräftige Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die Stadt um deutlich mehr Minderjährige kümmern muss, die vor Krieg, Hunger oder Verfolgung aus ihrer Heimat geflohen sind. Die Fälle der „unbegleiteten Einreise aus dem Ausland“ sind von sieben im Jahr 2013 auf 93 im vergangenen Jahr gestiegen.

Warum nehmen Jugendämter Kinder in Obhut?

Die Gründe für Jugendämter, Kinder in Obhut zu nehmen, sind vielfältig: Den größten Anteil der Inobhutnahmen machen immer noch die Fälle aus, in denen Eltern mit ihrem Nachwuchs überfordert sind. 122 Mal wurde das Jugendamt im vergangenen Jahr aus diesem Grund aktiv, im Jahr 2021 gab es 106 solcher Fälle, im Jahr 2013 insgesamt 105. Beziehungsprobleme der Eltern führten 2022 in 39 Fällen dazu, dass ein Kind oder Jugendlicher das Elternhaus verlassen hat. Wegen Vernachlässigung wurden die Behörden 22 Mal aktiv.

In den meisten Fällen sahen die Fachleute eine akute Gefährdung der jungen Menschen: Sie holten die Kinder und die Jugendlichen 272 Mal aktiv aus der Familie. Es gibt aber auch 76 Fälle, bei denen der Jugendliche auf eigenen Wunsch die Familie verlassen hat. Von den insgesamt 348 betroffenen Kindern und Jugendlichen im vergangenen Jahr waren 136 unter 14 Jahre alt, 212 waren dementsprechend zwischen 14 und 17.

Was sind vorläufige Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII?

Gezählt haben die Statistiker Fälle der vorläufigen Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII: In solchen Fällen werden Jugendämter aktiv, „wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint“, heißt es dazu in der Mitteilung der Landesstatistiker.

Der Anstieg an Inobhutnahmen fällt in Oberhausen deutlich stärker aus als im Landesschnitt. NRW-weit wurden die Jugendämter im vergangenen Jahr 16.546 Mal aktiv – das sind knapp 36 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.