Oberhausen. Teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Schöffengericht Oberhausen den Fall einer Vergewaltigung im häuslichen Umfeld verhandelt.

Ein Mann (31) ist am Donnerstag vom Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine damalige Partnerin und Mutter einer gemeinsamen kleinen Tochter am Abend des 31. August 2022 in einer Wohnung in Alt-Oberhausen zu oralem Sex gezwungen hat.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Alina Hahn hatte in der Urteilsberatung eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn: Der Angeklagte war keineswegs geständig, sondern hat selbst gegen die Frau eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Er schwieg nun beharrlich vor Gericht und überließ die Verteidigung komplett seinem Anwalt. Die Frau sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Es stand schließlich Aussage gegen Aussage. Der Verteidiger forderte einen Freispruch, während der Staatsanwalt für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten plädierte.

In dem zweieinhalbstündigen Prozess stand das abendliche Geschehen jenes 31. Augustes des Vorjahres immer wieder im Blickpunkt: Laut Anklage soll der Mann die Frau, die sich von ihm trennen wollte, im Zuge eines Streits auf die Couch geworfen, ihr die Kleider vom Leib gerissen haben und versucht haben, sie vaginal zu vergewaltigen. Als dieser Versuch scheiterte, habe der Angeklagte ihr gewaltsam den Mund geöffnet, sie zu oralem Sex gezwungen und auf ihr Gesicht ejakuliert.

Angeklagter trug zur Tatzeit die rechte Hand in Gips

Eine besondere Rolle spielte in der Beweisaufnahme, dass der 31-Jährige am Vortag der angeklagten Tat – offenbar nach einer Auseinandersetzung mit der Frau – eine Verletzung an der rechten Hand erlitten hatte, die im Krankenhaus behandelt wurde und in deren Folge er am 31. August 2022 einen Gipsverband an der Hand trug. Er hatte offenbar als Reaktion auf diesen Streit am Vortag heftig mit der Hand gegen die Wand geschlagen. Für das Gericht stellte sich nun die Frage: Konnte der Mann die angeklagte Tat trotz des Gipses, bei dem offenbar nur der Daumen der rechten Hand frei blieb, überhaupt begehen?

Vor Gericht sagte auch ein Zeuge aus, der am Abend des 31. Augustes 2022 von der Frau zu Hilfe gerufen worden war und bestätigte, wie verstört und aufgelöst sie auf ihn gewirkt habe: „Sie brauchte dringend jemandem zum Reden. Ihre Kleidung lag wie weggeworfen überall im Zimmer herum.“ Kurz darauf erschien die Polizei und nahm den Fall auf.

Einschlägige Vorstrafe des Mannes wegen sexueller Nötigung

Nach ausführlicher Beratung kam das Schöffengericht zu dem Schluss, dass die Tat so stattgefunden hat wie angeklagt. Eine wichtige Rolle spielte dabei auch die einschlägige Vorstrafe des Mannes, der sich bereits vor einigen Jahren wegen der sexuellen Nötigung einer anderen Frau vor dem Amtsgericht Oberhausen verantworten musste und damals in erster Instanz zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Nach der von ihm eingelegten Berufung verringerte das Landgericht Duisburg dieses Strafmaß auf zwei Jahre zur Bewährung. Diese Bewährungszeit war erst kurze Zeit abgelaufen, als es zum nun angeklagten Geschehen in Alt-Oberhausen kam.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer – ergänzend zur Freiheitsstrafe – den sofortigen Erlass eines Haftbefehls gegen den Mann, da Wiederholungsgefahr bestehe. Diese Gefahr sah das Schöffengericht nicht als gegeben an.