Oberhausen. Eine Polizei-Meldung sorgt bei Lesern für Irritationen. Sollen etwa Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern abgeschlossen werden?
Eine Polizei-Meldung über einen Einbruch in ein Mehrfamilienhaus hat für Irritation bei Lesern gesorgt. Die Pressestelle berichtete über einen Vorfall an der Hermann-Albertz-Straße und nahm diesen zum Anlass, auf einige Dinge zur Prävention hinzuweisen. Wörtlich heißt es an einer Stelle: „Leider finden Einbrecher immer wieder unverschlossene Hauseingangstüren, durch die sie unbemerkt in Mehrfamilienhäuser gelangen.“
Auf Facebook reagierte ein Nutzer erstaunt. Auch ein Leser schrieb dieser Redaktion: „Jetzt bin ich aber verunsichert. Die Feuerwehr und die Gebäudeversicherungen sagen immer wieder, Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nicht abends abschließen. Aus Brandschutzgründen sei das verboten. Nun finde ich heute die polizeiliche Aussage Hauseingangstüren abends zu verschließen. Was ist denn nun richtig?“ so Heinz-Werner Deckers.
Was die Polizei meinte: Man soll darauf achten, dass die Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus richtig geschlossen ist (nicht abgeschlossen). Nach dem Zuziehen können die Türen von außen nicht mehr geöffnet werden, wohl aber von innen. Bei Einbrüchen stelle die Polizei wiederholt fest, dass diese Tür nicht richtig zu war – also nur angelehnt oder absichtlich aufgelassen. Das mache es Dieben dann leicht, in den Hausflur zu gelangen, so die Pressestelle auf Nachfrage.
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