Oberhausen. Warum beginnen Foto-Fahndungen der Polizei oft erst viele Monate nach der Tat? Die Polizei Oberhausen erläutert die Gründe dafür.
Die Polizei hat am vorigen Freitag eine Foto-Fahndung im Fall einer räuberischen Erpressung gestartet. Die Tat an der Hermann-Albertz-Straße liegt allerdings schon über ein Jahr zurück. Viele Leserinnen und Leser haben daraufhin die Redaktion gefragt, wieso erst so spät eine solche Fahndung nach dem Täter anläuft. Wir haben bei der Polizei nachgefragt.
Für eine Öffentlichkeitsfahndung gebe es hohe Hürden, da die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos in diesem Zusammenhang einen Grundrechtseingriff bedeute, erklärt Luisa Lakhal, stellvertretende Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Oberhausen. „Deshalb ist die Fahndung nach Straftätern in und mit Hilfe der Öffentlichkeit das letzte Mittel und als solches an klare rechtliche Voraussetzungen der Strafprozessordnung geknüpft“, sagt die Polizeisprecherin.
Aus diesem Grund müssten die Ermittlerinnen und Ermittler zunächst alle vorhandenen Ermittlungsansätze ausschöpfen. Das bedeute konkret, dass die Polizei erst dann in der Öffentlichkeit fahnden dürfe, wenn andere Maßnahmen, die den mutmaßlichen Verdächtigen weniger beeinträchtigen, nicht genügend Erfolg versprechen, erfolglos geblieben seien oder nicht rechtzeitig zum Erfolg führen würden.
Polizeisprecherin: „Richterlicher Beschluss ist nötig“
Luisa Lakhal: „Wenn das zutrifft, werden die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben. Es wird dann von der Staatsanwaltschaft ein richterlicher Beschluss für die Öffentlichkeitsfahndung beantragt. Mit dieser strengen Regelung sollen die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten gewahrt werden.“
Bei sehr schweren Straftaten oder sobald Gefahr in Verzug sei oder es um Leib und Leben gehe, könne allerdings eine Polizeibehörde eine Öffentlichkeitsfahndung auch selbst anordnen – aber auch das müsse dann innerhalb einer Frist von einem Richter bestätigt werden.