Oberhausen. Viele Gas- und Fernwärme-Kunden sorgen sich, dass sie die Dezember-Soforthilfe des Bundes nicht oder nur zum Teil erhalten. Die EVO beruhigt.

Nicht nur die extrem hohen Energiepreise in diesem Jahr, sondern auch das Hin und Her bei der finanziellen Entlastung der Bürger für Heizung und Strom durch den Bund hat viele enorm verunsichert. Das spüren die Kundenberater der Energieversorgung Oberhausen (EVO): Seit vielen Wochen bestürmen etliche der über 110.000 Kunden des halb städtischen, halb dem EON-Konzern gehörenden Unternehmens die Beratungsstelle an der Danziger Straße 31.

Nicht wenige EVO-Kunden haben in diesen Tagen Zweifel, ob bei ihnen die von der Bundesregierung versprochene und am Ende auch von der Politik im Bundestag abgesegnete Energiekosten-Entlastung ankommt. So sieht das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe vor, dass die Kunden der Stadtwerke und Energieversorger den Abschlag für Fernwärme und Gas nicht zahlen müssen.

EVO stoppt alle Abschlagszahlungen im Dezember – für Fernwärme und Gas

Um dies tatsächlich technisch umzusetzen, hat die EVO mit einem Projektteam unter der Leitung von Hülya Schmidt nach eigenen Angaben alle Prozesse erfolgreich eingeleitet, dass möglichst alle 26.000 Gas-Kunden und 7000 Fernwärme-Kunden sofort entlastet werden. „Normalerweise ziehen wir die Abschlagsbeträge in vier Wellen ein. Das ist für den Dezember gestoppt: Wer bei uns im Sepa-Lastschriftverfahren ist, der wird von uns im Dezember keine Abbuchung über den Dezember-Abschlag erhalten. Die Kunden müssen nichts machen.“

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Nach Angaben der EVO war dies durchaus ein Kraftakt, für den Mitarbeiter der EVO am Wochenende und abends durchgearbeitet haben. Denn die Praxis ist meist komplizierter als die Theorie: So sind zu berücksichtigen auch all diejenigen, die nur einmal im Jahr ihren gesamten prognostizierten Bedarf als Abschlag im Voraus zahlen (Rabatt bei Vorkasse im alten Tarif immerhin drei Prozent) oder zweimal im Jahr für jeweils sechs Monate (Rabatt: 1,5 Prozent).

Zudem gibt es immer noch genügend Bürger, die ihre Abschläge bar einzahlen oder die per Dauerauftrag die monatlichen Abschläge an die EVO überweisen. „Die Kunden kommen teils recht emotional zu uns, sind in Panik, weil sie vergessen haben, den Dezember-Abschlag auszusetzen und doch gezahlt haben. Aber wir können alle beruhigen: Wer zu viele Abschläge gezahlt hat, erhält das Geld bei der jährlichen Abrechnung zurück. Kein Kunde geht ohne Entlastung“, erläutert Schmidt.

Zweimonatliche Abschlagszahlungen nicht mehr möglich

Was die EVO allerdings dauerhaft umgestellt hat – und diese Kunden durchaus ebenfalls irritierte: Die EVO gibt die Abschlagszahlungsvariante alle zwei Monate auf und hat nach entsprechenden Informationsschreiben diesen Abschlagsrhythmus auf monatlichen Abschlag umgestellt. „Dabei haben wir die Abschläge nur umgerechnet und keine Erhöhung vorgenommen“, versichert Schmidt.

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Wieviel aber spart ein Durchschnittskunde der EVO denn nun durch den Bund, der den Dezember-Abschlag übernimmt? Die EVO hat ein Gas-Beispiel durchgerechnet – und den von ihr seit Jahren verwendeten Musterfall durchleuchtet. Danach verbrauchen die Bewohner einer Wohnung in einem Oberhausener Mehrfamilienhaus normalerweise in einem Jahr 14.625 Kilowattstunden Gas. Diese Prognose dient als Grundlage zur Berechnung der monatlichen Abschläge – als Basis zur Abschlags-Kalkulation wird der Dezember-Tarif für den Zähler (Grundpreis) und für den Arbeitspreis (Gasverbrauch) verwendet.

Und das wird stumpf nach dieser Formel ausgerechnet: 14.625 Kilowattstunden multipliziert mit 14,04 Cent/Kilowattstunde (Arbeitspreis) plus Grundpreis von 161,85 Euro (Zählergebühr) durch zwölf Monate. Ergebnis: Ein Monatsabschlag für Dezember von 184,60 Euro wird NICHT vom Konto abgezogen oder muss nicht per Dauerauftrag gezahlt werden.

Mieter profitieren von dem staatlichen Zuschuss erst mit der Vermieter-Nebenkosten-Abrechnung

Viele Mieter allerdings werden die Gas-Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters zahlen – diese werden erst dann um den entsprechenden Betrag entlastet, wenn der Hauseigentümer die Jahresabrechnung mit ihnen abwickelt.

Damit es nicht allzu einfach wird, wird der vom Bund erstattete Dezember-Abschlag für die Fernwärme etwas anders errechnet – sie erhalten nach dem Gesetz 120 Prozent des September-Abschlags bis Ende des Jahres von der EVO ersetzt. Nach diesem Verfahren entspricht die Soforthilfe nicht dem Betrag, den die Kunden im Dezember als Abschlag zahlen müssten.

Klar ist natürlich, dass sich die EVO die Abschlagsrechnerei für die Soforthilfe Gas oder Fernwärme nicht selbst ausdenkt, sondern sich nach dem Dezember-Soforthilfe-Bundesgesetz richtet. „Wir haben da keinen Spielraum, wir machen das nicht so, wie wir lustig sind. Das ist alles im Detail genau vom Bund geregelt“, versichert die Projektleiterin.

Und wie erhält die EVO die große Summe an nicht eingezogenen Abschlagsbeiträgen der Kunden, ohne dass ein heikles Finanzloch im Unternehmen entsteht? Die EVO-Fachleute stellen Anträge an den Bund mit den genauen Abrechnungsdaten – und der überweist innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Beträge.