Oberhausen. Gerade Bau-Azubis würden sich oft falsch behandelt fühlen, berichtet die Gewerkschaft IG Bau. Sie ruft dazu auf, Azubi-Vertretungen zu wählen.

Die Gewerkschaft IG BAU ruft Auszubildende dazu auf, an den laufenden Wahlen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) teilzunehmen. Insbesondere richtet sich die Erinnerung an Azubis aus der Baubranche, die häufig über Missstände klagen würden. Sie könnten sich mit ihrer Stimme mehr für ihre Belange einsetzen.

„Die Bau-Ausbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt in puncto Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen“, moniert Peter Köster, Bezirksvorsitzender der IG BAU Mülheim-Essen-Oberhausen.

Immer wieder würden Azubis auch aus anderen Branchen über Missstände klagen. „Aber die muss niemand einfach so hinnehmen“, sagt Köster. Die JAV-Wahlen laufen noch bis Ende November.

Gewerkschaft: Firmen sollten umdenken

Der Gewerkschafter appelliert auch an die Firmen, umzudenken und für bessere Konditionen zu sorgen. Insbesondere für Frauen müsse die Ausbildung auf dem Bau attraktiver werden. Nur so könnten die Arbeitgeber den Fachkräftemangel in der Branche überwinden.

Nach Überzeugung der IG BAU profitieren letztlich auch die Unternehmen von engagierten Azubi-Vertretern: Dort, wo es einen „Jugend-Betriebsrat“ gebe, stiegen die Zufriedenheit und die Motivation der Azubis. „Damit wachsen dann auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten“, meint die Gewerkschaft.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Oberhausen aktuell rund 3.600 Auszubildende – 146 von ihnen lernen in der Baubranche. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich darüber hinaus Beschäftigte unter 25 ohne Auszubildenden-Status.

Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de. Azubis aus der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Gebäudereinigung, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, finden Rat bei der Jungen BAU unter https://www.instagram.com/jungebau/ oder www.facebook.com/JungeIGBAU