Oberhausen. Wann entwendete Wertsachen von der Versicherung ersetzt werden, hängt davon ab, ob es sich um Diebstahl oder Raub handelt. Ein Experte gibt Tipps.

Eine kurze Ablenkung und schon ist das Portemonnaie schneller aus der Jackentasche oder dem Rucksack gefischt, als man gucken kann: In Oberhausen gab es im ersten Halbjahr 2022 schon hunderte registrierte Fälle, in denen Passanten beklaut wurden. Wie die Polizei Oberhausen berichtet, wurden zwischen Januar und Juni 2022 im Stadtgebiet 260 Diebstähle von Handtaschen, Geldbörsen und Brieftaschen gemeldet (2021: 299 Fälle). Da nicht alle diese Straftaten angezeigt werden, liegt die Dunkelziffer vermutlich noch deutlich höher.

„Außenschutz“ der Hausratversicherung greift nur bei Raub

Als wäre der Verlust der persönlichen Wertsachen nicht ärgerlich genug, greift zudem in der Regel keine Versicherung, die den Opfern Ersatz zahlt. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Gewalt beim Entwenden der Wertsachen angewendet oder angedroht wird und es sich somit um einen Raubüberfall handelt, greift der sogenannte „Außenschutz“ der Hausratversicherung. Ingo Aulbach, Oberhausener Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), rät: „Wer beraubt wird, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung“.

Liegt tatsächlich ein Raubüberfall vor, sind zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme auch „draußen“ versichert, also beispielsweise bei einem Spaziergang durch die Oberhausener Fußgängerzone. Aulbach rät Passanten allerdings, nicht zu viel Bargeld bei sich zu tragen, hier liegt das Versicherungslimit je nach Vertrag bei maximal 1000 Euro.

Trickdiebstahl: Keine Chance auf Erstattung

Keine Chance auf eine Erstattung durch die Versicherung haben Opfer von Trickdiebstählen. Wird man beispielsweise nach Feuer für eine Zigarette gefragt und bestohlen, während man nach dem Feuerzeug sucht, greift die Hausratversicherung nicht. Auch ein leichtes Entreißen des Diebesgutes ist von keiner Versicherung gedeckt. Allerdings bieten Versicherungen die Möglichkeit, Trickdiebstähle extra in den bestehenden Vertrag aufzunehmen. Hierzu sollten sich Interessenten in Verbindung mit ihren Versicherungsgesellschaften setzen.

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