Oberhausen. Boosterimpfungen mit dem an Omikron BA.1 angepassten Impfstoff sind in Oberhausen ab 19. September möglich. Wer dieses Angebot nutzen sollte.

Auffrischimpfungen mit den an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna bietet die Stadt Oberhausen ab Montag, 19. September 2022, an. Für eine Grundimmunisierung ist der angepasste Impfstoff aber noch nicht zugelassen. Die Stadt hat daher auch noch nicht angepassten Impfstoff bestellt, um so auch Erst- und Zweitimpfungen zu ermöglichen.

Die städtischen Impfstellen befinden sich: in Alt-Oberhausen auf dem Saporishja-Platz, Montag von 12 bis 16 Uhr, Mittwoch von 15 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr; in Osterfeld auf dem Osterfelder Markt, Dienstag von 10 bis 14 Uhr, Mittwoch von 15 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr. Anfang Oktober öffnet auch noch eine dritte städtische Impfstelle in Sterkrade. Standort und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Der neue Impfstoff wird aber auch an die Hausärzte verteilt, bei denen dann ebenfalls eine Auffrischungsimpfung möglich sein wird. Eine Terminvereinbarung dafür nehmen die Praxen selbst vor.

Impfungen in den städtischen Impfstellen nur mit Termin möglich

Anmeldungen für eine Impfung in den städtischen Impfstellen sind ab sofort unter folgendem Link möglich: https://termine.oberhausen.de. In der ersten Impfwoche vom 19. bis zum 25. September stehen 240 Termine zur Verfügung. Die weiteren Impfangebote werden der jeweiligen Nachfrage angepasst.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine erste Auffrischungsimpfung für alle ab zwölf Jahren. Erwachsene sollen diese möglichst nach drei Monaten, Kinder und Jugendliche nach drei bis sechs Monaten erhalten. Liegen Vorerkrankungen vor, sollte so früh wie möglich geimpft werden. Weitere Informationen dazu gibt es aber auch bei den Kinder- und Jugendärzten.

Für wen eine zweite Auffrischungsimpfung sinnvoll ist

Eine zweite Auffrischimpfung wird in der Regel ab drei Monaten nach der ersten Auffrischung für folgende Personengruppen empfohlen: Menschen ab 60 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege- oder Altenpflegeeinrichtung, Mitarbeitende einer medizinischen Einrichtung (dann aber erst frühestens nach sechs Monaten). Ausführliche Informationen bietet ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/download/5806-1662466078-BZgA_Merkblatt_Auffrischimpfung.pdf/

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Stadt darum, Lichtbildausweis oder Krankenkassenkarte, Impfpass (falls vorhanden) sowie nach Möglichkeit folgende Unterlagen ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen: Aufklärungsbogen sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen. Die Bögen stehen unter folgendem Link zum Ausdrucken zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html;jsessionid=F3569B5F3E48D6DA7896F2A79AE262C1.internet112