Oberhausen. Nun ist es vollzogen: Am heutigen Freitag haben alle Oberhausener Taxis die neuen höheren Preise auf ihr Taxameter geladen – amtlich bestätigt.
Darauf haben die Taxifahrer lange gewartet: Am heutigen Freitag, 19. August 2022, haben alle Oberhausener Taxen auf ihre Taxameter die neue Software mit den deutlich höheren Fahrpreisen geladen. Diese wurde jetzt amtlich vom Eichamt abgesegnet. Damit endet die Phase, in der die Bürger Oberhausener Taxen noch mit den alten, seit 2015 geltenden Fahrpreisen nutzen konnten.
Rechtlich galten die stark angestiegenen Preise bereits seit 29. Juli 2022, denn vier Wochen zuvor hatte die Stadt Oberhausen die vom Rat einstimmig abgesegnete Taxenordnung in ihrem Amtsblatt Amtsblatt Nr. 12 vom 1. Juli 2022 veröffentlicht. Doch die technische Umsetzung in der Praxis verzögerte sich bei den Betreibern der Taxen. Nun müssen aber Oberhausener Taxi-Kunden deutlich mehr für eine Taxifahrt zahlen: Die Preise steigen für eine einzige Fahrt zwischen 32 und 44 Prozent. Die Ratspolitiker stimmten hier alle zu, um die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmen angesichts explodierender Spritpreise zu stabilisieren.
Besonders die Kurzstrecken verteuern sich durch die Fast-Verdoppelung der Grundgebühr von drei Euro auf 5,50 Euro stark. Der Kilometer-Tagestarif für die Wegstrecke erhöht sich von 2,00 Euro auf 2,60 Euro. Wer drei Kilometer mit dem Taxi zurücklegt, zahlt nach Beispielrechnungen der Stadt Oberhausen nun 12,70 Euro statt bisher 9 Euro (plus 41,1 Prozent). Statt der bisher elf Euro für eine vier Kilometer lange Strecke ist man jetzt mit 15,30 Euro dabei (plus 39 Prozent).
Für fünf Kilometer entrichtet man knapp 18 Euro statt 13 Euro (plus 37,7 Prozent) an den Taxifahrer – und zehn Kilometer schlagen mit 30 Euro statt 23 Euro zu Buche (plus 30,3 Prozent). Diese Beträge kann man übrigens nicht mehr selbst nachrechnen, weil ein kleiner Teil der Strecke bereits in der Grundgebühr enthalten ist.
Taxipreise legen die Kommunen in ihren Taxen- und Tarifordnungen fest. Darin ist neben den Grund- und Kilometer-Preisen beispielsweise auch geregelt, welchen Standard die Fahrzeuge haben sollen. Die Preissprünge im Vergleich zur alten Taxenordnung sind in Oberhausen deshalb so hoch, weil die Stadt ihre Taxenordnung seit 2015 nicht mehr auf den aktuellen Stand gebracht hat. Deshalb begründet die Stadtspitze die starke Verteuerung der Taxifahrten damit, dass dies weitgehend den Preissteigerungen für Autofahrer seit April 2015 entspricht. Seit damals hat sich der Kraftfahrerpreisindex nach den Tabellen des Statistischen Bundesamtes um 30 Prozent erhöht.
Stadt Oberhausen: Taxigewerbe wirtschaftlich stabilisieren
Kommunen haben selbstverständlich kein Interesse daran, dass das Taxigewerbe vor Ort weniger Dienstleistungen anbieten kann, weil sich die Branche finanziell nicht mehr lohnt. Die Preiserhöhungen sollen deshalb das „Oberhausener Taxengewerbe aufrechterhalten, dass es ein wichtiger Träger der individuellen Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr darstellt“, heißt es in der vom Rat genehmigten Beschlussvorlage der Stadtverwaltung für die Politik.
FDP-Ratsherr Marc Hoff warb in der Juni-Sitzung des Rates beim Tagesordnungspunkt Taxentarif bei den Bürgern um Verständnis: „Die Taxenbetreiber sind auf diese Erhöhung angewiesen, weil deren Kosten explodiert sind.“ Die Liberalen hätten es aber zudem auch gerne gesehen, wenn in den Qualitätsanforderungen der Taxiordnung die Pflicht verankert worden wäre, dass Kunden in jedem Wagen stets auch mit Karte bezahlen können.
Taxifahrer müssen eine Mindest-Qualität einhalten
Folgende Qualitätsanforderungen nennt die Taxenordnung der Stadt: Der Taxifahrer ist verpflichtet, auf Wunsch eine datierte und unterschriebene Quittung herauszurücken: Die Fahrzeuge müssen innen und außen sauber sein; Beschädigungen am Auto müssen unverzüglich behoben werden, die Sicherheitseinrichtungen (Gurt, Kopfstützen, Airbags) müssen stets funktionsfähig sein.
Wer ein Taxi fährt, muss eine „saubere und geordnete Kleidung sowie festes Schuhwerk tragen“. Rauchen im Fahrzeug ist selbst bei eigenen Privatfahrten mit dem Taxi-Auto verboten. Wichtig: „Die Fahrt zum Fahrtziel ist auf dem kürzesten Fahrweg auszuführen, es sei denn, dass ein anderer Weg verkehrs- oder preisgünstiger ist und mit dem Fahrgast vereinbart wird.“
Wer übrigens nachts ein Taxi benutzt, also von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, zahlt seit Freitag, 19. August, zwar die gleiche Grundgebühr von 5,50 Euro wie am Tag, aber mit 2,70 Euro zehn Cent mehr pro Kilometer Fahrtstrecke als tagsüber. Man zahlt künftig bei einer drei Kilometer langen Strecke nach den Beispielrechnungen der Stat Oberhausen nachts 12,70 Euro, bei einer vier Kilometer langen 15,30 Euro, bei einer fünf Kilometer-Strecke 17,90 Euro und bei zehn Kilometern 30,30 Euro. Diese Beträge, also der erhöhte Kilometertarif, gelten auch an Sonn- und Feiertagen. Der neue Zuschlag für Großraumtaxis zur Grundgebühr von 5,50 Euro beträgt 7,70 Euro.