Duisburg. Nach mehrtägiger Verhandlung endet der Prozess gegen einen Oberhausener (43). Die Sucht und eine psychische Störung trieben ihn zu vielen Taten.
Wegen diverser, teils recht skurriler Taten stand ein 43-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg. Die Staatsanwaltschaft hielt es für notwendig, den Mann, der 2021 in der Oberhausener Innenstadt mehrere Gewalttaten und Sachbeschädigungen beging, zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das mehrtägige Sicherungsverfahren endete tatsächlich mit einer Unterbringung des Beschuldigten. Allerdings nicht in der Psychiatrie, sondern in einer Entziehungsanstalt.
Kaum nachvollziehbare Taten waren dem 43-Jährigen zur Last gelegt worden. Dazu gehörte, dass er seine Dachgeschosswohnung an der Friedenstraße unter Wasser gesetzt hatte, um sich dann seelenruhig aufs Dach zu setzen und auf eine Lichtkuppel einzuschlagen. Der Beschuldigte schlug Nachbarn und drosch in der Fußgängerzone auf wildfremde Passanten ein, die er bei einer Gelegenheit auch mit einem Schraubenzieher zu verletzen versuchte.
Flaschen und Fäuste flogen und der 43-Jährige attackierte sogar eine Orgel
Aus der Wohnung des Oberhauseners flogen schon mal Flaschen auf die Straße. Er verwüstete ein Café an der Marktstraße und hätte beinahe die Pfeifen der Orgel der Herz-Jesu-Kirche abgerissen. Bei all diesen Taten litt der Mann unter einem schweren psychotischen Schub. Und außerdem stand er unter Drogen und Alkohol. An die meisten Vorfälle erinnerte er sich nicht.
Ein psychiatrischer Sachverständiger war davon überzeugt, dass die diversen Suchtmittel, mit denen der minderbegabte Beschuldigte seit vielen Jahren seinen Körper quälte, auch an dessen Seelenleben nicht spurlos vorbei gegangen waren. Die Sucht sei der Auslöser für eine psychische Erkrankung. Die aber mache sich immer nur dann bemerkbar, wenn der Oberhausener zu viel Drogen und Alkohol konsumierte.
Freispruch und Unterbringung
Bei den Taten sei der Beschuldigte in seiner Schuldfähigkeit stark beeinträchtigt gewesen, so die Expertenmeinung des Sachverständigen. „Ich kann nicht ausschließen, dass sie sogar vollständig aufgehoben war.“ Die Juristen brauchten nicht sehr lange, um übereinstimmend zu den gleichen Schlussfolgerungen zu kommen.
Der 43-Jährige wurde freigesprochen, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Das letzte Wort des Angeklagten in diesem Fall war beinahe rührend: „Ich werde nie wieder Alkohol und Drogen nehmen. Und ich gehe auch nicht mehr zur Marktstraße.“