Oberhausen. Wer zu tief ins Glas guckt, kann bei einem Unfall schnell auf seinen Kosten sitzen bleiben. Darauf weist die Versicherungsbranche hin.
Lange Sommertage bieten sich für ausgelassene Feiern an. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten auch Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen: Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung ganz verweigern, anteilig reduzieren und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.
Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol trinken zu können, trifft keine gute Wahl, meint Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim und Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, ist nur aus dem Schneider, wenn auch eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die den Fremdschaden bezahlt.
Selbst Radfahrern droht ein Führerscheinentzug
Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann selbst der Radfahrer belangt werden und hohe Geldbußen kassieren. Weist er sogar mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf, drohen ein Entzug des Führerscheins (soweit vorhanden) sowie drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern.
„Und der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält“, betont Aulbach, „was quasi fast unmöglich ist“. Daher der Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt es sich folgenärmer feiern.“