Oberhausen. Wer per Briefwahl seine Stimme abgibt, muss darauf achten, dass die Post bis zum 13. Mai bei der Stadt eingeht. Persönliche Abgabe bis 15. Mai.
Der Fachbereich Wahlen der Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass bei der Briefwahl der rote Wahlbrief so frühzeitig abgesendet werden muss, dass er – unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten – bis Freitag, 13. Mai, zugestellt werden kann.
Sollte eine fristgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet sein, so ist ein Einwurf des Wahlbriefs noch bis zum Wahlsonntag, 15. Mai, um 18 Uhr in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen, Dienstgebäude Schwartzstraße 73 in Oberhausen, möglich. Wichtiger Hinweis: Eine Leerung der Briefkästen an anderen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen erfolgt ab Freitagmittag nicht mehr.
Wahlschein schnell beantragen
Wahlberechtigte, die noch an der Briefwahl teilnehmen möchten, müssen einen Wahlschein beantragen. Dies ist persönlich in den drei Sofortwahlstellen in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld möglich, in denen auch die Möglichkeit besteht, direkt vor Ort seine Stimme abzugeben. Alternativ kann der Wahlschein auch schriftlich beim Fachbereich Wahlen, Postanschrift Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, per Fax unter 0208 825-3377 oder per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de beantragt werden.
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Die Beantragung der Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) in den Sofortwahlstellen ist noch bis Freitag, 13. Mai, 18 Uhr, möglich. Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen sind: In Alt-Oberhausen, Danziger Straße 11-13, von Montag bis Mittwoch zwischen 8 Uhr und 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai bis 18 Uhr). Im Technischen Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 16 Uhr, am Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr, am Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr (am 13. Mai bis 18 Uhr). Im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr (am 13. Mai bis 18 Uhr).