Oberhausen. Blinde und sehbehinderte Menschen können an der NRW-Landtagswahl mit Hilfe einer Schablone teilnehmen. Das sind die Details dazu.

Wie können blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl am 15. Mai ihre Stimme abgeben? Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Darauf weist die Stadt Oberhausen in einer aktuellen Mitteilung hin.

Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

So sehen die Schablonen zur Landtagswahl aus.
So sehen die Schablonen zur Landtagswahl aus. © PM | Stadt OB

Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen? Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information akustisch bereit gehalten. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Oberhausen unter 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) macht dieses Hilfsangebot möglich. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom NRW-Innenministerium.

Wahlhilfen können angefordert werden

Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern: in Dortmund unter 0231 / 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen; in Meerbusch unter 02159 / 96 55 0 für den Bereich Nordrhein.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim im Rathaus Oberhausen beim Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, unter 0208 825-2944 bzw. per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen.