Oberhausen. Manchmal schlummern im Keller noch vergessene Reste vom Silvester-Feuerwerk. Doch Knaller und Raketen gehören nicht einfach so in die Mülltonne.

Das Frühjahr naht. Ein guter Grund, den Keller zu entrümpeln. Und um in die hinteren Ecken großer Schränke vorzustoßen. Manchmal fallen eifrigen Putzteufeln dann die längst vergessenen Reserven von lange zurückliegenden Silvester-Feuerwerken in die Hände. Schließlich galt durch die Corona-Pandemie zuletzt: Die Regale in den Geschäften bleiben knallerfrei. Böllerverbot!

Die gebunkerten Raketen, Chinaböller und Heuler wieder loszuwerden, ist allerdings gar nicht so einfach. Wer Feuerwerk sicher entsorgen möchte, muss einige Handgriffe beachten. Das sagt Jan Küppers von den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO). Die leicht entzündbaren Pakete einfach so arglos in die Mülltonne zu werfen, sei jedenfalls die falsche Wahl.

Feuerwerk entsorgen: Knallkörper werden im Wasser durchnässt

„Zunächst müssen die Knallkörper unschädlich gemacht werden“, sagt Küppers. „Dies wird erreicht, indem das Feuerwerk durchnässt wird.“ Den Knaller nur hastig unter Wasser zu halten, reicht allerdings nicht aus. „Das Feuerwerk muss komplett und gründlich durchweicht werden.“ So werde auch das im Knallkörper enthaltene Schwarzpulver erreicht.

Die Böller sollten in einem Eimer mit Wasser eingetaucht werden. Wichtig ist, dass sich die Knaller mehrere Stunden komplett unter der Wasseroberfläche befinden. Danach werden die Knaller in eine ebenfalls mit Wasser gefüllte Plastiktüte gegeben. Die wasserdichte Tüte wird schließlich verknotet.

Feuerwerk entsorgen: Raketen und Knaller nicht einfach zünden

Dadurch soll das Feuerwerk feucht bleiben und nicht Gefahr laufen, nach dem Trocknen doch wieder entzündbar zu werden. Erst nach diesen Schritten kann die Tüte samt Böller-Inhalt über die Restmülltonne entsorgt werden.

Dieses Verfahren gelte allerdings nur für kleine Mengen und in deutschen Geschäften gekaufte, handelsübliche Silvester-Feuerwerk-Artikel, macht Jan Küppers deutlich. Die Raketen und Knaller einfach anzuzünden und dadurch loszuwerden, ist außerhalb der genehmigten Zeiten zum Jahreswechsel nicht erlaubt.