Oberhausen. Ausbleibende Lohnzahlungen und nicht gezahlte Überstunden – die NGG hilft Oberhausener Arbeitnehmern mit Problemen von A bis Z.
Wenn Oberhausener Beschäftigte aus dem Lebensmittel- und Gastgewerbe Ärger mit ihrem Chef haben, können sie sich an die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wenden. Die Gewerkschafts-Bilanz des vergangenen Jahres zeigt: Die Corona-Pandemie hat für besonders viele Nachfragen seitens der Beschäftigten gesorgt. 2021 waren die Rechtsexperten der NGG Ruhrgebiet in 308 Fällen im Einsatz. Mit 194 Fällen der häufigste Streitpunkt: zu späte oder gar nicht erfolgte Lohnzahlungen.
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Die Probleme der Arbeitnehmer variierten zudem je nach Branche. So suchten Beschäftigte aus Gastronomie- und Hotelbetrieben häufiger Rat rund um das Thema Kurzarbeit, während in der Ernährungsindustrie besonders nicht gezahlte Zuschläge für Nacht- und Überstunden problematisch waren.
Wie wichtig ein Rechtsschutz durch die Gewerkschaft ist, verdeutlicht Geschäftsführer Martin Mura: „Viele Chefs kalkulieren damit, dass sich die Mitarbeiter nicht wehren – auch aus Angst um den eigenen Job. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Betroffenen zu ihrem guten Recht kommen und den Arbeitgebern die Rote Karte gezeigt wird. Notfalls vor Gericht“. Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz haben alle Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft.