Oberhausen. Wegen der Omikron-Variante des Coronavirus’ verlängert die Stadt Oberhausen die bereits geltende Maskenpflicht. Diese Straßen sind betroffen.

In den Oberhausener Innenstädten muss man auch weiterhin eine mindestens medizinische, besser noch eine FFP2-Maske tragen. Die Stadtspitze hat die bestehende Maskenpflicht bis einschließlich 9. März verlängert. Grund ist die starke Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus’.

Die Maskenpflicht gilt in Sterkrade auf der Bahnhofstraße (einschließlich Kleiner Markt) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe, auf der Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung Friedrichstraße/Eugen-zur-Nieden-Ring, sowie in den gesamten Bereichen von Sterkrader Tor und Martha-Schneider-Bürger-Platz.

Maskenpflicht am Centro Oberhausen

In Osterfeld gilt die Pflicht auf der Gildenstraße zwischen Marktplatz und Bottroper Straße, in Alt-Oberhausen auf der Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße, der Elsässer Straße zwischen Marktstraße und Poststraße inklusive Friedensplatz, der Langemarkstraße zwischen Helmholtzstraße und Friedensplatz und der Lothringer Straße zwischen Marktstraße und Hermann-Albertz-Straße. Maskenpflicht gilt in Schmachtendorf auf der Dudelerstraße zwischen Schmachtendorfer Straße und Oranienstraße sowie im gesamten Bereich des Schmachtendorfer Marktplatzes.

In den oben genannten Bereichen gilt die Maskenpflicht grundsätzlich werktags von 7 bis 21 Uhr. In Holten gilt sie lediglich freitags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr, und zwar im gesamten Bereich des Holtener Marktplatzes. Auf der Centro-Promenade müssen Besucherinnen und Besucher werktags von 9 bis 21 Uhr Maske tragen.