Oberhausen. Die Stadt Oberhausen weist darauf hin, welche Regelungen Eltern ab sofort unbedingt einhalten müssen, wenn ihre Kinder an Corona erkrankt sind.

Wie sollten Eltern vorgehen, wenn ihr Kind positiv auf Corona getestet ist? Die Stadt weist auf folgende Regelungen hin: Sollte ein Selbsttest positiv anschlagen, sollte zunächst ein Antigenschnelltest (Bürgertest) in einer zertifizierten Teststelle gemacht werden. Hat das Kind aber bereits einen positiven Antigenschnelltest erhalten, sollte mindestens ein weiterer Bürgertest in einem offiziellen Testzentrum gemacht werden.

Falls möglich, sollte bei einem erneuten positiven Befund dann gleich an Ort und Stelle oder beim Hausarzt auch noch ein PCR-Test zur Bestätigung vorgenommen werden. Stadtsprecher Frank Helling weist allerdings darauf hin: „Aus Kapazitätsgründen könnten die PCR-Tests besonderen Fällen vorbehalten bleiben.“ Ist dies der Fall, dann reiche zunächst der Nachweis des zweiten zertifizierten Antigentests zur Bestätigung einer Coronavirus-Infektion aus.

Nachdem für die Begrenzung der PCR-Tests zunächst mögliche Lieferengpässe angeführt worden waren, ruderte Bundesgesundheitsminister Lauterbach jetzt aber zurück: Zwar sollen die Labore Proben beispielsweise von Risikogruppen zuerst behandeln. Doch es bleibe dabei, wer einen positiven Schnelltest hat, soll nun weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test haben. Die Kapazitäten würden dafür ausreichen.

Bei Symptomen (etwa Husten, Fieber, Schnupfen) sollten sich Eltern telefonisch zunächst an ihre kinderärztliche Praxis wenden. „Diese entscheidet über eine weitere Behandlung oder weitere Testung.“ Bis zum Erhalt des PCR- oder Antigentest-Ergebnisses gilt für jedes Kind nach der Coronaverordnung: Es muss zu Hause isoliert bleiben. Eine Anordnung vom Gesundheitsamt ist dafür nicht mehr erforderlich. Auch für den Arbeitgeber der Eltern reicht die Vorlage des positiven PCR- oder der Antigentestnachweise aus.

Möglichst alle Kontakte vermeiden

Alle Kontakte sollten sofort auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Nur für Bestätigungstests in einer Teststelle sowie die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt darf die Isolierung verlassen werden. Bei jeder Art von positivem Testergebnis (Selbsttest, Antigenschnelltest und PCR-Test) sollten unbedingt die folgenden Hygieneregeln eingehalten werden: Beim Verlassen der Wohnung durchgängig möglichst eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske tragen (je nach Alter) und einen Mindestabstand zu anderen von 1,5 Metern einhalten. Öffentliche Verkehrsmittel sollten möglichst gar nicht genutzt werden.

Sobald ein Bestätigungstest mittels PCR negativ ist, kann die Isolierung beendet werden. Wenn ein zertifizierter Test (PCR- oder zweiter Schnelltest) positiv ausfällt, muss die begonnene Isolierung für insgesamt zehn Tage (gerechnet ab Beginn der Symptome oder – wenn keine Symptome vorliegen – ab dem Datum des ersten positiven Tests) fortgesetzt werden. Dabei darf der Abstand zwischen dem Symptombeginn und dem ersten Test maximal 48 Stunden betragen (ansonsten gilt das Datum des ersten positiven Tests).

Ein Freitesten ist frühestens ab dem siebten Tag möglich

Nach diesen zehn Tagen kann die Isolierung eigenständig und ohne weiteren Test beendet werden. Allerdings sollte das Kind dann 48 Stunden vorher auch keine Symptome mehr haben. Die Isolierung verkürzen kann man, wenn das Kind für 48 Stunden symptomfrei gewesen ist und Eltern zusätzlich frühestens am siebten Tag einen zertifizierten Test (Antigentest oder PCR-Test) durchführen lassen. Dieser muss dann selbstverständlich negativ sein. Der PCR-Test gilt auch als negativ, wenn ein CT-Wert von über 30 angegeben ist. Frank Helling rät: „Bewahren Sie dieses Ergebnis für einen Monat auf, da es durch das Gesundheitsamt zur Überprüfung angefordert werden kann.“ Außerdem seien Eltern verpflichtet, das negative Ergebnis der Kindertageseinrichtung bzw. der Schule vorzulegen, wenn sie ihr Kind damit vorzeitig aus der Isolierung entlassen möchten.

Auf Symptome wie Fieber und Atemnot achten

Eltern sollten während der Isolation ihres Kindes auf neu auftretende Symptome wie etwa Husten, Fieber, Atemnot achten und täglich die Körpertemperatur messen. Dafür sollte das digitale Symptomtagebuch genutzt werden. Die individuellen Zugangsdaten erhält jeder positiv Getestete in einem Anschreiben des Gesundheitsamtes.

Sollten leichte neue Symptome auftreten, es dem Kind sonst aber noch gut gehen, sollten Eltern dies beim Gesundheitsamt unter kontakt.corona@oberhausen.de melden. Geht es dem Kind aber nicht gut, sollten sich Eltern sofort an die kinderärztliche Praxis wenden.

Zu Zeiten, an denen die Praxen geschlossen haben, sollten sie sich unter 116 117 an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Bei allen lebensbedrohlichen Symptomen wie akute Atemnot, starkes Fieber oder Brustschmerzen bitte sofort die Leitstelle der Feuerwehr unter 112 anrufen.

Was noch zu tun ist: Eltern sollten eigenständig alle Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor den ersten Symptomen oder wenn keine vorhanden sind vor dem Test) über die Infektion informieren. Als Kontaktpersonen gelten alle, mit denen das Kind für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern zusammen war, ohne dass Masken getragen wurden. Außerdem aber auch alle, mit denen über längere Zeit ein schlecht oder gar nicht belüfteter Raum geteilt wurde.