Oberhausen. Das Infektionsschutzgesetz schreibt ab dem 15. März eine Corona-Impfpflicht unter anderem für Pflegekräfte vor. Wie ist die Lage in Oberhausen?

Ab dem 15. März muss jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter etwa in Krankenhäusern, Alteneinrichtungen und Arztpraxen eine Corona-Schutzimpfung vorweisen. Bundesweit gehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Protest gegen diese Impfpflicht auf die Straße, suchen ungeimpfte medizinische Fachkräfte bereits nach neuen Stellen. Denn sie wissen: Es kommt ein Arbeitsverbot auf sie zu. Wie ist die Lage in Oberhausen?

Demonstrationen von Impfgegnern hat es zwar auch vor Ort schon gegeben. Doch die medizinischen Einrichtungen in Oberhausen sehen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab dem 15. März 2022 dennoch gelassen entgegen. Im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen (EKO) sind bereits deutlich über 90 Prozent der Mitarbeitenden geimpft. Die Abfrage dort erfolgt über ein Online-Tool, das speziell für das EKO entwickelt wurde. „Wir richten uns nach den gesetzlichen Vorgaben, die Stand heute besagen, dass es sich um eine vollständige Impfung handeln muss“, bestätigt eine Krankenhaussprecherin auf Nachfrage. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich partout nicht impfen lassen wollen, würden künftig aber dem Gesundheitsamt gemeldet. „Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.“

Im Johanniter Krankenhaus Oberhausen, das zur Evangelischen Klinikum Niederrhein gGmbH gehört, wird aktuell dagegen noch beraten, wie mit ungeimpften Fachkräften nach dem 15. März umgegangen werden soll, sagt Krankenhaus-Sprecher Stefan Wlach.

Engagierte und gut geschützte Mitarbeiter in den Alteneinrichtungen

Die Ameos Kliniken Oberhausen setzten frühzeitig auf eine interne Informationskampagne rund ums Thema Impfen, die sie durch zahlreiche Impfangebote ergänzten. „So dass mittlerweile ein überwiegender Großteil unserer Mitarbeitenden geimpft ist“, sagt Ameos-Sprecherin Annette Kary. Die Überprüfung des Impfstatus soll ab Mitte März durch die direkten Vorgesetzten erfolgen, „dabei wird auch die Anzahl der Impfungen erfasst“. Auch Nachimpfungen würden regelmäßig gemeldet und protokolliert. „Die Erhebung des Impfstatus bezieht sich auf alle Mitarbeitenden unserer Einrichtungen“, betont Kary. Bisher impfunwillige Mitarbeitende würden in Gesprächen über die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt.

Stefan Welbers, Leiter des Seniorenzentrums „Gute Hoffnung leben“, ist Sprecher aller Oberhausener Pflegeheime im Corona-Krisenstab der Stadt Oberhausen, hier auf einem Bild aus dem Oktober 2021.
Stefan Welbers, Leiter des Seniorenzentrums „Gute Hoffnung leben“, ist Sprecher aller Oberhausener Pflegeheime im Corona-Krisenstab der Stadt Oberhausen, hier auf einem Bild aus dem Oktober 2021. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

Stefan Welbers, der die Oberhausener Alteneinrichtungen im Krisenstab der Stadt vertritt, zeigt sich aber zuversichtlich: „Durch den regelmäßigen Austausch weiß ich, dass es nur vereinzelte Personen sind, die bisher noch nicht geimpft wurden.“ Darunter seien auch einige, die dies aus medizinischen Gründen nicht konnten. „Ich schätze die Impfquote stadtweit auf rund 95 Prozent.“ In seiner Senioreneinrichtung „Gute Hoffnung leben“ seien sogar alle 137 Mitarbeitenden geimpft, betont der Geschäftsführer. Auch die Boosterimpfungen hätten alle nach dem nötigen Abstand bereits erhalten.

Alle Alteneinrichtungen müssten dem Land NRW schon jetzt einmal monatlich eine Übersicht dazu melden. Die Überprüfungen des Impfstatus und die Zeitpunkte für Auffrischungsimpfungen in den Alteneinrichtungen erfolgten deshalb auch künftig anhand von vorhandenen EDV-Programmen. „Das funktioniert gut.“

Allen Ungeimpften droht ein Tätigkeitsverbot

Doch wie geht es nun konkret für alle weiter, die bis zum 15. März keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können? Stadtsprecher Uwe Spee sieht da gar keinen Diskussionsbedarf mehr: Wenn Mitarbeiter der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des Betriebes vor Beginn der Tätigkeit keinen Impfnachweis vorlegen, „muss das Gesundheitsamt informiert werden“. Ohne Impfnachweis jedenfalls dürfe niemand mehr in den Einrichtungen tätig sein. „Es handelt sich um ein Tätigkeitsverbot, das – falls nötig – auch durch das Gesundheitsamt angeordnet werden kann.“

Auch ein Genesenennachweis oder ein Attest ist möglich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alteneinrichtungen oder Arztpraxen müssen ihrem Arbeitgeber ab dem 15. März entweder einen Impfnachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung vorlegen, also den gelben Impfpass oder das Zertifikat in digitaler Form.

Akzeptiert wird aber auch ein Genesenennachweis, z.B. als Bescheinigung vom Gesundheitsamt, auch in digitaler Form oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Covid-19 geimpft werden konnte.

Arbeitgeber, die Mitarbeitende ohne einen dieser Belege beschäftigen, riskieren ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro.

Auf das Gesundheitsamt Oberhausen kommt damit eine weitere Aufgabe zu. Dabei ist die Arbeitsbelastung aufgrund der deutlich gestiegenen Fallzahlen durch die aktuelle Omikron-Welle schon jetzt sehr hoch. „Momentan laufen die Beratungen zur Impfung und der anstehenden Impfpflicht auf Hochtouren und es bleibt kaum Luft für anderes“, räumt Spee ein. Künftig sei es aber vorstellbar, die Kontrolle der Impfpflicht im Bereich der infektionshygienischen Überwachung anzusiedeln. „Dort könnten dann die Meldungen und Tätigkeitsverbote ähnlich wie bei bisherigen übertragbaren Krankheiten bearbeitet werden.“