Oberhausen. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, hat Regeln zu achten. Das hat sich offenbar noch nicht bei jedem herumgesprochen, wie die Polizei berichtet.

Allzu leichtfertige Elektro-Touren auf dem Roller können schnell vor Gericht enden: In Oberhausen gibt es immer öfter Fälle illegalen E-Scooter-Gebrauchs. Mehrfach hat die Polizei in den letzten Monaten solche Fahrer gestoppt. Ihnen drohen nun Strafverfahren.

Die Polizei unterstreicht: Damit Elektrokleinstfahrzeuge, so lautet der offizielle Begriff, am Straßenverkehr teilnehmen können, dürfen sie nur eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen. Sie müssen zudem über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis verfügen und über eine gültige Versicherungsplakette. Das haben E-Scooter-Fahrer in Oberhausen in jüngerer Vergangenheit entweder nicht verstanden oder sogar bewusst dagegen verstoßen. Geld- und sogar Haftstrafen können – je nach Delikt – die Folge sein.

Zwei Männer auf der Hermann-Albertz-Straße gestoppt

So handeln sich am 11. Januar 2022 zwei Männer aus Eberswalde (Brandenburg) jede Menge Ärger wegen eines nicht vorschriftsgemäß genutzten E-Scooters ein. Eine Polizeistreife stoppt am Abend des 11. Januar gegen 19.50 Uhr einen 24-jährigen Fahrer, der mit einem E-Scooter auf der Hermann-Albertz-Straße in Alt-Oberhausen unterwegs ist. Obwohl an dem Roller des Syrers ein Versicherungskennzeichen angebracht ist, werden die Polizisten schnell stutzig: Auf der Trittfläche ist illegalerweise zusätzlich ein Sitz montiert! Dann entdecken die Beamten einen Sticker unter der Trittfläche, dort steht folgende Angabe zur maximalen Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h – was fünf km/h über dem erlaubten Höchsttempo liegt.

Bremsen, Klingel und Beleuchtung

Tretroller (E-Scooter) dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren und müssen über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen. Zudem sind eine Klingel und eine ausreichende Beleuchtung vorgeschrieben.

Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren.

Wegen des nicht erlaubten Sitzes auf dem Trittbrett und der angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erhärtet sich bei den Polizisten der Verdacht, dass der elektromobile Roller keine Allgemeine Betriebserlaubnis haben könnte. Die weiteren Vorwürfe: Die Haftpflichtversicherung ist offenbar unter Angabe falscher Informationen erlangt, es besteht somit kein Versicherungsschutz und der Fahrer ist ohne gültige Fahrerlaubnis (Klasse B) unterwegs – da sein Fahrzeug laut Sticker schneller als 20 km/h ist, gilt die Führerscheinfreiheit für legale, gedrosselte E-Scooter in diesem Fall nicht mehr.

Ob der 23-jährige Fahrzeughalter, ein Syrer, der ebenfalls in Eberswalde gemeldet ist, bei der Beantragung des Versicherungskennzeichens falsche Angaben gemacht hat, werden die Ermittler vom Verkehrskommissariat noch überprüfen. Fahrer und Halter müssen sich auf jeden Fall in einem Strafverfahren verantworten.

E-Roller ohne Betriebserlaubnis gekauft

Nur zwei Tage später, am 13. Januar, hält die Polizei Oberhausen wieder einen E-Scooter-Fahrer an: Der junge Duisburger ist auf der Straße Am Förderturm in Lirich im Bereich des Bero-Zentrums unterwegs. Der 21-Jährige hat an seinem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht. Nachdem er im Kreisverkehr in die Concordiastraße abgebogen ist, stoppen ihn die Polizisten und überprüfen den Deutschen.

Der Mann erklärt, den Roller im Internet ohne eine gültige Betriebserlaubnis gekauft zu haben. Und er räumt nach Angaben der Polizei ein, dass ihm die genauen Voraussetzungen, wie ein E-Scooter im öffentlichen Verkehr genutzt werden darf, nicht bekannt seien. Doch das befreit ihn nicht von den weiteren Konsequenzen seines Tuns: Als Folge seiner „Unkenntnis“ muss der Duisburger sich nun für seine Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und Straßenverkehrsgesetz ebenfalls in einem Strafverfahren verantworten.

Unfall auf der Poststraße: E-Scooter kracht in Passantin

Der illegale Gebrauch von E-Scootern kennt in Oberhausen unterdessen noch andere strafwürdige und riskante Facetten: So endet im September 2021 die E-Scooter-Tour eines Mannes für eine daran unbeteiligte Frau im Krankenhaus.

Der Mann ist am 8. September spätabends gegen 23 Uhr auf der Poststraße ganz in der Nähe des Polizeipräsidiums mit seinem E-Scooter unterwegs. Nach den Ermittlungen der Polizei überfährt der 33-Jährige dabei eine rote Ampel und kracht ungebremst in eine Passantin, die gerade dabei ist, die Poststraße zu überqueren. Die 40-Jährige erleidet schwere Knochenbrüche und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Im Nachgang stellt sich dann heraus, dass der Mann keine Betriebserlaubnis für den E-Roller besitzt. Zudem hat er Drogen konsumiert.

Illegale E-Scooter-Tour auf der Christian-Steger-Straße

Zuvor hat die Polizei Oberhausen schon im Frühjahr 2021 einen illegalen E-Scooter-Fahrer gestoppt. Der 36-Jährige ist am 26. April vorigen Jahres gegen 18 Uhr auf der Christian-Steger-Straße in Alt-Oberhausen mit einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs. Eine Polizeistreife hält den Mann im Zuge einer Verkehrskontrolle an. Der 36-Jährige erklärt, den E-Scooter gerade erst gekauft zu haben. Eine Betriebserlaubnis für das Elektrokleinstfahrzeug kann der Mann vorweisen, die erforderliche Versicherungsbescheinigung allerdings nicht. Die Folge: Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wobei eine Geldstrafe von 150 bis 500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden können.