Oberhausen. Gutgläubig bezahlten Menschen auf ebay für angebotene Mobiltelefone, die dann nie bei ihnen eintrafen. Eine Frau stand deshalb nun vor Gericht.

Wenn Menschen auf der Internetplattform ebay miteinander ins Geschäft kommen, muss jede Seite darauf vertrauen, dass sich Käufer und Verkäufer an die Regeln halten. Genau die entgegengesetzte Erfahrung machten Kundinnen und Kunden einer heute 36-jährigen Oberhausenerin, die bei der Frau recht teure Marken-Mobiltelefone per ebay erwerben wollten. Die bereits bezahlte Ware traf nie bei ihnen ein.

Am Mittwoch hatte sich die 36-Jährige wegen Betrugs vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen zu verantworten. Angeklagt waren insgesamt 20 Fälle in der Zeit von April 2019 bis Januar 2020 mit einer Gesamtschadenssumme von 8908,97 Euro. Für die angebotenen Mobiltelefone hatte die Oberhausenerin Preise zwischen 364 und über 500 Euro verlangt.

Angeklagte in vollem Umfang geständig

Die Staatsanwältin wiederholte in der Anklageverlesung folgenden Punkt gleich mehrfach: „Trotz Aufforderung übersandte die Angeklagte weder das Mobiltelefon noch erstattete sie den Verkaufspreis zurück.“ In einem weiteren Fall ging es um ein – ebenfalls im Internet angebotenes – betrügerisches „Darlehen“, für das die Angeklagte eine „Sicherheit“ von 170 Euro kassiert hatte.

Die Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffengericht in vollem Umfang geständig. Die Frau ist einschlägig wegen Betrugs vorbestraft. Sie wurde in den vergangenen Jahren zunächst zur Bewährung verurteilt, dann auch ohne Bewährung und verbüßte schließlich eine Strafe im offenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Willich. Offener Vollzug bedeutet für Gefangene, dass sie sich innerhalb der Räume des Gefängnisses frei bewegen dürfen. Noch während dieses offenen Vollzugs kam es nach ähnlichem Muster zu weiteren betrügerischen Straftaten der Frau.

Gutachten: Ständige familiäre Überforderung

Es liegen gutachterliche Aussagen zur Persönlichkeit der Angeklagten vor. Danach ist sie voll schuldfähig, leider aber an einer depressiven Erkrankung, die offenbar auf ihre ständige familiäre Überforderung zurückzuführen ist. Eines ihrer Kinder hat wegen einer geistigen Einschränkung einen erhöhten Betreuungsbedarf. Laut Gutachter bedeuten die betrügerischen Straftaten für die Frau eine Art „Kick“, der bei ihr einen Adrenalinstoß und eine psychologische Entlastung bewirkt. Kurz darauf habe sie dann allerdings regelmäßig ein schlechtes Gewissen, wenn ihr klar würde, was sie getan hat.

Straftatbestand: Betrug

Der Betrug, das Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils, ist als Straftatbestand in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Er wird in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.

Die Frau hat bereits mehrere Therapien abgebrochen – als Grund gab sie jeweils an, dass der häufige Wechsel der Therapeuten innerhalb eines Therapieverlaufs einen Erfolg verhindere. Für März 2022 ist derzeit offenbar ein neuer Behandlungsanlauf geplant.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten für die 36-Jährige, wobei ein Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom Juli 2020 mit einbezogen wurde. Die Verteidigung plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung.

Schöffengericht: Keine positive Prognose derzeit möglich

Nach rund 15-minütiger Beratung entschied das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Conrad auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Zudem hat die Frau den Wertersatz in Höhe der besagten 8908,97 Euro zu leisten.

Der Vorsitzende Richter Alexander Conrad unterstrich, dass das Schöffengericht wegen der hohen Frequenz der Straftaten nicht zu einer positiven Prognose gelangt sei und deshalb auch keine Bewährungsstrafe aussprechen könne.

Der Richter wies die Angeklagte aber zugleich auf den Weg der Revision bzw. Berufung hin. Wenn es dann in einigen Monaten zu einer neuerlichen Verhandlung ihres Falls am Landgericht komme, könne sie zwischenzeitlich ihren festen Willen zu einer nachhaltigen Therapie unter Beweis gestellt haben und so wohl doch noch die Chance auf Bewährung erhalten.