Oberhausen. Wer einen Minijob hat, muss in diesem Jahr weniger arbeiten, wenn er bisher nur den Mindestlohn erhält. Denn der ist seit 1. Januar gestiegen.

In Oberhausen haben 11.600 Menschen einen Minijob. Davon arbeiten allein 1060 in der Gastronomie – die meisten verdienen dabei lediglich den gesetzlichen Mindestlohn.

Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde weniger als bislang. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit.

 
  © NGG | Martin Mura

„Die 9,82 Euro sind allerdings auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen – egal, in welcher Branche und für welchen Job“, sagt NGG-Geschäftsführer Martin Mura.

Azubis erhalten Mindest-Ausbildungsvergütung

Der gesetzliche Mindestlohn gilt übrigens nicht für Auszubildende. Trotzdem gibt es, so die Gewerkschaft, eine Art „Mindest-Ausbildungsvergütung“. Auch die steige ab Januar. Dann müsse jeder Azubi mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdienen, 690 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Jahr.

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