Oberhausen. Ein Erlass des Landes NRW hat für Verwirrung gesorgt: Boostern schon nach vier Wochen? Was bedeutet das für Oberhausens anstehende Impfaktion?
Am vierten Advent steht in Oberhausen die große Impfaktion „Ärmel hochkrempeln – Oberhausen gegen Corona“ an. Seit Montag, 13. Dezember, herrscht bei einigen Bürgerinnen und Bürgern aber Unsicherheit, wie viel Zeit nach der Zweitimpfung vergangen sein muss, um eine Booster-Impfung zu bekommen. Denn das Land Nordrhein-Westfalen hatte in einem Erlass mitgeteilt, dass die Auffrischung auch schon nach vier Wochen möglich sei. Was bedeutet das für die Impfaktion in der König-Pilsener-Arena?
Wie die Stadt Oberhausen mitteilt, sei laut Stiko-Empfehlung eine Auffrischung nach frühestens vier Wochen nur „für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort“ zu ermöglichen. Auf wen das nicht zutreffe, der erhalte am 19. Dezember eine Booster-Impfung, wenn die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliege. Impflinge, bei denen dieser Zeitraum noch nicht komplett sei, müssten aber keine Sorge haben, zurückgewiesen zu werden – „sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist“, so die Stadt. Dies gelte auch für alle anderen städtischen Impftermine.
Bei der Sonderimpfaktion „Ärmel hochkrempeln – Oberhausen gegen Corona“ können sich bis zu 5000 Personen ab zwölf Jahren gegen das Coronavirus immunisieren lassen. Zwischen 10 und 18 Uhr empfangen die Ärztinnen und Ärzte in der König-Pilsener-Arena Bürgerinnen und Bürger aus ganz NRW. Verabreicht werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen. Termine gibt es online: https://termine.oberhausen.de.