Oberhausen. Die Zahl ist gigantisch: Schon 80.000 Kunden der Stadtsparkasse Oberhausen haben den AGB aktiv zugestimmt. Trotzdem fehlen aber noch 20.000.

Über 80.000 Oberhausener Sparkassenkundinnen und -kunden haben zwar bereits den Vertragsbedingungen für ihr Konto bei dem größten örtlichen Geldinstitut neu zugestimmt, doch 20.000 Zustimmungen fehlen noch. Das meldet die Sparkasse Oberhausen in einer Pressemitteilung.

Ende Oktober hatte die Sparkasse Oberhausen ihre rund 100.000 Privatkundinnen und -kunden über die Auswirkungen eines Urteils des Bundesgerichtshofes gegen die Postbank (Urteil vom 27.04.2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20). informiert. Demnach müssen alle Kunden von vielen Banken in Deutschland den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit ihrer Unterschrift zustimmen – auch wenn sie bereits jahrzehntelang ein Konto bei ihrem Institut haben.

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„Wir freuen uns sehr über die überwältigende Zahl an Zustimmungserklärungen, die uns in den letzten Wochen erreicht haben. Doch wir haben unser Ziel noch nicht erreicht“, meint Sparkassen-Vorstandschef Oliver Mebus. Es sei für die Fortführung der Geschäftsverbindung mit der Sparkasse zwingend erforderlich, dass die Zustimmung erfolgt. Als Frist gesetzt ist der 31. Dezember 2021.

Sparkassen-Vorstandsvize Thomas Gäng: „Die Zeit wird langsam knapp“

Der Oberhausener Sparkassen-Vorstandsvize Thomas Gäng.
Der Oberhausener Sparkassen-Vorstandsvize Thomas Gäng. © FUNKE/Fotoservices | Gerd Wallhorn

Um die Bedeutung und Dringlichkeit hervorzuheben, haben die Sparkassen-Chefs in allen Filialen mehrsprachige Thekenaufsteller mit Hinweisen aufstellen lassen. Daneben gibt es Infos im Online-Banking und per Kontoauszugsdrucker. „Die Zeit wird langsam knapp, um die notwendige Zustimmung zu erteilen“, sagt Vorstandsvize Thomas Gäng. Die Zustimmung zu den AGB ist online, persönlich in jeder Filiale oder telefonisch unter 0208-834-1495 möglich.

Übrigens: Sollte ein Kunde dauerhaft seine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen verweigern, kann die Sparkasse rechtlich das Konto für ihn nicht weiterführen – und sieht sich gezwungen, im Laufe des Jahres 2022 dem Kunden zu kündigen.

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