Oberhausen. Ein heroinsüchtiger Mann war vor dem Schöffengericht wegen eines Wohnungseinbruchs an der Ripsdörnestraße angeklagt. Die Beute: 1060 Euro.
Das Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen hat am Mittwoch das Strafverfahren gegen einen 37-jährigen Angeklagten eingestellt; gleichwohl ist der Mann unverzüglich wieder in die Justizvollzugsanstalt Geldern zurückgebracht worden.
Denn: Dort sitzt er eine zweieinhalbjährige Gesamtfreiheitsstrafe ab, die aus Urteilen am Amtsgericht Dinslaken und am Amtsgericht Herne resultiert. Unter anderem ging es dabei um einen Schmuckdiebstahl aus einer Wohnung mit anschließender Flucht über den Balkon.
Auch vor dem Schöffengericht war nun ein Wohnungseinbruch und Diebstahl angeklagt. Am 8. Mai 2020 soll der heroinsüchtige Angeklagte aus der Wohnung seiner Nichte an der Ripsdörnestraße in Osterfeld insgesamt 1060 Euro entwendet haben, so der Staatsanwalt. 760 Euro befanden sich in einer Geldbörse, die auf einem Regal im Wohnzimmer lag; weitere 300 Euro sollen unter der Matratze im Schlafzimmer deponiert gewesen sein.
Tatvorwürfe strikt zurückgewiesen
Der in Serbien geborene Angeklagte wies vor dem Schöffengericht diese Tatvorwürfe immer wieder strikt zurück. Er habe sich zwar in dem fraglichen Zeitraum an dem Haus aufgehalten: Er habe in der Gartenlaube dort deponiertes Heroin abholen wollen, deshalb sei er dort gewesen. Zudem habe er im Gartenbereich aufgeräumt und für Ordnung gesorgt. Den Wohnungseinbruch bzw. Diebstahl von 1060 Euro habe er aber nicht begangen.
Zugleich belastete der Angeklagte seine Nichte schwer – sie sei in Drogenhandel verwickelt. Er bezweifle, dass in der Wohnung überhaupt jemals so viel Bargeld vorhanden gewesen sei. Zunächst sei ja gegenüber der Polizei auch nur von 760 Euro als Schadenssumme die Rede gewesen, dann seien es plötzlich gegenüber der Versicherung 300 Euro mehr geworden.
Angeklagter will aus der Sucht herauskommen
Der Angeklagte bemüht sich nach eigenen Angaben in der JVA Geldern, mit Beratungsangeboten seine Heroinsucht zu überwinden. Er habe Gesprächskontakt zu Drogenberatern und sei zuversichtlich, endlich aus der Drogensucht herauszukommen, die in der Vergangenheit dazu geführt habe, dass er immer wieder Straftaten begangen habe.
Das Schöffengericht hörte sich das alles mit einer gewissen, unübersehbaren Skepsis an, entschied sich – nach Beratung – aber doch für eine Einstellung des Verfahrens nach § 154 Strafprozessordnung („Teileinstellung bei mehreren Taten“). Der Vorsitzende Richter Alexander Conrad sprach mit Blick auf den Angeklagten von einer recht „großzügigen Entscheidung“, die allerdings „in der Gesamtschau“ dieses Falles vertretbar sei. Seit Mai 2020 befindet sich der zweifache Familienvater in Haft. Er hat nach eigenen Angaben diese Haftzeit bereits genutzt, um sich zu bessern. Vor dem Schöffengericht beteuerte er: „Ich bin ein anderer Mensch geworden.“