Oberhausen. Prozess um einen Oberhausener, der seine Lebensgefährtin, deren Tochter und zwei Nachbarinnen attackierte: Ein Gericht sprach nun das Urteil.

Ein elfjähriges Mädchen schaffte es gerade noch, den Notruf zu wählen, als der Lebensgefährte ihrer Mutter mit einem Messer auf das Kind einstach. Beim Abspielen der Aufnahme dieses Anrufs waren vor Gericht die Schmerzens- und Hilfeschreie zu hören - und das verstörend fröhliche Summen des Täters. Nach dreitägiger Verhandlung ordnete das Landgericht nun die dauerhafte Unterbringung des 37-jährigen Oberhauseners in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.

Am 19. November 2020 war es zu der schrecklichen Tat gekommen. Bevor sich der Beschuldigte dem Kind zuwandte, hatte der Mann bereits seine Lebensgefährtin (38) durch mehrere Stiche schwer verletzt. Wie durch ein Wunder wurde das gemeinsame einjährige Kind, das die Frau auf dem Arm trug, nicht verletzt.

Doch zwei weitere Bewohner eines Hauses an der Arndtsraße im Oberhausener Marienviertel fielen dem Blutrausch zum Opfer: Eine 47-jährige Frau verletzte der 37-jährige durch mehrere Schnitte. Mit einer vollen Sektflasche brach er ihr den Schädel und eine Reihe von Gesichtsknochen. Die Frau leidet bis heute unter den Folgen der Tat. Zuletzt stach der Oberhausener auf eine 72-jährige Nachbarin ein, die Nachsehen wollte, wer da um Hilfe rief. Auch sie wurde lebensgefährlich verletzt.

Oberhausener verletzte Lebensgefährtin, Tochter und zwei Nachbarinnen schwer

Der Richter fasste am Ende des Prozesses das Geschehen so zusammen: „Der Beschuldigte irrlichterte durch das Haus und wer immer seine Aufmerksamkeit auf sich zog, wurde von ihm angegriffen.“ Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass der 37-Jährige in allen vier Fällen mit Tötungsvorsatz handelte. Genau so klar war aufgrund der Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen aber auch, dass der Beschuldigte zur Tatzeit vollkommen schuldunfähig war.

Der Mann leidet unter einer langwierigen psychischen Erkrankung, deren Ursache wahrscheinlich organischer Natur ist. Seine Handlungen wurden vom Wahn getrieben. „Er sei ein anderer gewesen“, so hatte es der 37-Jährige zu beschreiben versucht. Und diesem anderen hätten die blutigen Handlungen gefallen.

Der Beschuldigte sei in höchstem Maße für die Allgemeinheit gefährlich, so das Urteil. Ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung seien weitere erhebliche Straftaten zu befürchten. Daher kam aus der Sicht aller beteiligten Juristen nur die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.