Oberhausen. Galeria Karstadt Kaufhof hat von der Stadt Oberhausen knapp 1,4 Millionen Euro Schadenersatz verlangt – wegen des ersten Corona-Lockdowns.

Drei Unternehmen wollen von der Stadt Oberhausen Schadenersatz für den ersten angeordneten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 verlangen. Das bestätigte auf Anfrage der Redaktion die Oberhausener Stadtspitze. Die Unternehmen halten die erste zwangsweise angeordnete Schließung von Geschäften und Dienstleistern für rechtswidrig. Sie wurde verhängt, um die Ausbreitung der damals neuen Corona-Pandemie in den Monaten März und April 2020 zu verlangsamen. Unter den Unternehmen befindet sich die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH, ein Friseurbetrieb und der Betreiber eines Fitnessstudios.

Die Schadenersatzforderung der Warenhaus-Gesellschaft beträgt nach Angaben des städtischen Rechtsdezernenten Frank Motschull knapp 1,4 Millionen Euro. Sie geht demnach davon aus, dass die Schließungs-Anordnung in der ersten Corona-Welle rechtswidrig war. Sie stützt sich dabei darauf, dass nach ihrer Meinung die Anordnung nicht ausreichend durch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt gewesen sei.

Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht

Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH hat allerdings bisher noch nicht gegen die Stadt Oberhausen vor einem Gericht geklagt, sondern ihre Schadenersatzforderung nach Darstellung der Rathaus-Fachleute nur außergerichtlich dargelegt. Die Forderung wurde von den Rechtsexperten der Stadt als unbegründet zurückgewiesen. Bisher weiß die Stadt nicht, ob der Warenhaus-Konzern die Ansprüche rechtlich noch weiter verfolgen will. Entsprechende Anfragen der Redaktion zu diesem Thema beantwortete Galeria Karstadt Kaufhof nicht.

Die anderen beiden Unternehmen haben im Gegensatz zu Galeria bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht – allerdings nur allgemein bereits im Frühjahr/Sommer 2020. Die Richter sollen prüfen, ob die Schließungsanordnung rechtswidrig war. Diese Entscheidung steht noch aus. Im Fall einer Einstufung als rechtswidrig könnten die Unternehmen in einem zweiten Schritt Schadenersatz von der Stadt Oberhausen fordern. Die Stadt ist den Klagen entgegengetreten, die Höhe möglicher Schadenersatzforderung ist nicht bekannt.

Im Übrigen hatte Oberhausen zunächst geglaubt, die Millionen-Euro-Forderung von Karstadt Kaufhof richte sich ans Land. Denn damals habe Oberhausen ja schließlich auf Weisung des Gesundheitsministeriums gehandelt. Die Landesregierung hat allerdings nach Darstellung der Stadt sofort auf die Zuständigkeit der Kommunen verwiesen. Angeblich sollen auch andere Kommunen im Ruhrgebiet mit Forderungen des Warenhauskonzerns überzogen worden sein. Auch zu diesem Punkt nahm die Karstadt Kaufhof GmbH keine Stellung – trotz mehrerer Mails an die Pressestelle des Warenhaus-Betreibers.