Oberhausen. Die Corona-Notbremse bringt weitere Konsequenzen mit sich. Die sogenannten OP-Masken sind in Bussen und Bahnen der Stoag nicht mehr erlaubt.

Ab sofort gilt eine verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen der Stoag. Die sogenannten OP-Masken sind nicht mehr zulässig, wie das Verkehrsunternehmen am Samstag mitteilte. OP-Masken sind die rechteckigen und oft hellblauen Masken mit Faltenwurf.

Alle Fahrgäste sind verpflichtet, in den Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und Bahnhöfen eine FFP2-Maske oder eine KN95/N95-Maske zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Fahrgäste der Revierflitzer. Die Einhaltung der Maßnahmen wird unter anderem von den Servicekräften der Stoag überprüft.